Weihnachtspaket rechtzeitig verschicken
Quelle:
Sceenshot/post.ch
Post: Was gilt als Sperrgut?
*Sperrgut Inland und Ausland: Als Sperrgut gelten Sendungen über 100 cm Länge oder mit zwei Dimensionen über 60 Zentimeter; Sendungen mit Anhängeadresse und unverpackte Sendungen.
*Sperrgut Inland und Ausland: Als Sperrgut gelten Sendungen über 100 cm Länge oder mit zwei Dimensionen über 60 Zentimeter; Sendungen mit Anhängeadresse und unverpackte Sendungen.
Maximalmasse und -gewicht: Länge: max. 250 Zentimeter oder Gurtmass max. 400 Zentimeter (2 × Höhe, 2 × Breite + 1 × längste Seite); Gewicht bis 30 Kilogramm