Gesundheitswesen
17.12.2018, 16:44 Uhr
Bundesrat will das E-Patientendossier schweizweit einführen
Der Bundesrat hat die Strategie eHealth Schweiz 2.0 verabschiedet. Im Vordergrund steht dabei die landesweite Einführung des elektronischen Patientendossiers.
Am Freitag hat der Bundesrat die «Strategie eHealth Schweiz 2.0» verabschiedet. Sie löst die «Strategie eHealth Schweiz» vom 27. Juni 2007 ab und läuft von 2018 bis 2022. Im Vordergrund der Strategie steht die flächendeckende Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD), wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung schreibt. Grob umrissen sieht die Strategie vor, dass Gesundheitseinrichtungen und -fachpersonen künftig digital vernetzt sein sollen sowie Informationen entlang der Behandlungskette elektronisch austauschen und erfasste Daten mehrfach verwenden können.
Im Rahmen der neuen Strategie wurden insgesamt 25 Ziele definiert, die in drei Handlungsfelder unterteilt sind. Für die drei Handlungsfelder wurden zudem übergeordnete Ziele definiert: Erstens sollen im Gesundheitssystem digitale Anwendungen, insbesondere das elektronische Patientendossier, etabliert werden. Zweitens soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen abgestimmt erfolgen sowie die Mehrfachnutzung von Daten und Infrastrukturen ermöglichen. Und drittens sollen die Menschen in der Schweiz verantwortungs- und risikobewusst mit digitalen Gesundheitsdaten umgehen können. «Oberste Priorität» werde ausserdem dem Datenschutz und der Cybersicherheit beigemessen.
Bei der Umsetzung der meisten Ziele sind Bund und Kantone, die Stammgemeinschaften sowie die Kompetenz- und Koordinationsstelle E-Health-Suisse zuständig. Auf der Website von E-Health-Suisse steht die «Strategie eHealth Schweiz 2.0» als PDF zum Download bereit.
Bis dato wurde das EPD erst in den Kantonen Genf und Basel eingeführt. Akutspitäler, Rehabilitationskliniken und psychiatrische Kliniken müssen sich gemäss Bundesgesetz bis 2020 einer zertifizierten Stammgemeinschaft oder einer Gemeinschaft anschliessen. Pflegeheime und Geburtshäuser haben hierfür noch bis 2022 Zeit. Für Ärzte mit eigener Praxis ist dies bislang freiwillig.