Die Schweiz und 5G: Gut organisierter Widerstand
Heisses Eisen für Politiker
Unter der Überschrift «Wie Kantone und Gemeinden den 5G-Ausbau blockieren» schrieb die «Neue Zürcher Zeitung» Anfang Februar treffend: «Bis zu zwei Jahre dauert es oft, bis Baugesuche für Mobilfunkanlagen behandelt werden – wenn überhaupt. Das liegt allerdings nicht nur an den Einsprachen. Teilweise verstauben die Gesuche in der Schublade.» Lokale oder nationale Politiker wagen sich – immer mit Blick aufs Wahlvolk – kaum aufs potenzielle Glatteis. Respekt vor Politikern, die es trotzdem tun.
Neue Bestimmungen des Bundes
Am 23. Februar 2021 sind die heiss erwarteten Vorgaben des Bundes – die «Ergänzte Vollzugshilfe» – endlich eingetroffen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erliess damit eine Ausführungsbestimmung, wie mit adaptiven Antennen umzugehen ist. Berücksichtigt werden sowohl der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung als auch die Interessen der Mobilfunknetznutzenden. Damit wird der Ausbau des 5G-Netzes mit adaptiven Antennen unter Einhaltung der heutigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen endlich möglich. Dabei werden die 5G-Standorte mit einem Korrekturfaktor belegt, der die besonderen Gegebenheiten variabler Sendeleistungen und Strahlformen (sogenannte Beams) berücksichtigt. Letztere sind bei 5G das eigentliche Novum und passen ihre Abstrahlcharakteristik jeweils an den Nutzer und dessen Anforderungen an.
Ohne Verkehr keine Strahlung
Die seit über 20 Jahren geltenden Grenzwerte im Umfang von nur einem Zehntel der in der EU zulässigen Werte werden auch weiterhin vollumfänglich eingehalten. Zudem gilt bei 5G generell: ohne Verkehr keine Strahlung, beispielsweise nachts. Ob 5G gerade deswegen den Schlaf stört, darf auch deshalb – ganz sachlich betrachtet – bezweifelt werden. Denn nachts produzieren Solarpanels ebenso wenig Strom wie 5G-Sender ohne Verkehr strahlen.
Der Autor
Rüdiger Sellin
ist Diplom-Ingenieur (FH) und arbeitet seit 1992 als Fachjournalist (SFJ/MAZ) mit den Schwerpunkten ICT und Elektrotechnik.
Autor(in)
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