Anti-Terror-Gesetze
26.06.2017, 14:22 Uhr
Kauf von Prepaid-SIM-Karten wird ab Juli komplizierter
Mal eben so eine Prepaid-SIM-Karte zu besorgen, geht ab Juli in Deutschland nicht mehr so unkompliziert. Käufer müssen dann ihre Identität hinterlegen. Hinter dem neuen Verfahren, steckt ein kluger Gedanke.
Käufer müssen ab Juli beim Kauf einer Prepaid-Karte ihren Ausweis hinterlegen.
(Quelle: Ralf Hirschberger)
Der Kauf einer Prepaid-SIM-Karte wird ab 1. Juli komplizierter. Denn dann gilt: «Bevor die Karte freigeschaltet wird, muss sich der Anbieter von der Identität des Käufers überzeugen», erklärt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Für Verbraucher bedeutet das: Sie müssen beim Kauf ihren Ausweis vorlegen, bevor der Anbieter die Karte freischaltet. Wer eine Karte online kaufen will, muss entweder per Post-Ident-Verfahren, Video-Ident-Verfahren oder in einem Partnershop seine Identität nachweisen. «Das genaue Verfahren kann je nach Anbieter variieren», sagt Steinhöfel. Denkbar sei auch, dass man seinen Personalausweis einscannen muss.
Hintergrund ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetztes - als Teil der Anti-Terror-Gesetze. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können. «Früher musste man auch seinen Namen und seine Adresse angeben. Allerdings hat diese Angaben niemand kontrolliert», sagt die Verbraucherschützerin.
Steinhöfel rät: «Verbraucher sollten die Karte nicht aus der Hand geben, wenn diese unter ihrem Namen freigeschaltet wurde.» Denn sie tragen eine Mitverantwortung dafür, was mit der Karte passiert. Bei Verstössen - etwa wenn Dritte die Karte für die Planung einer Straftat nutzen - können rechtliche Konsequenzen drohen.
Für Verbraucher bedeutet das: Sie müssen beim Kauf ihren Ausweis vorlegen, bevor der Anbieter die Karte freischaltet. Wer eine Karte online kaufen will, muss entweder per Post-Ident-Verfahren, Video-Ident-Verfahren oder in einem Partnershop seine Identität nachweisen. «Das genaue Verfahren kann je nach Anbieter variieren», sagt Steinhöfel. Denkbar sei auch, dass man seinen Personalausweis einscannen muss.
Hintergrund ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetztes - als Teil der Anti-Terror-Gesetze. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können. «Früher musste man auch seinen Namen und seine Adresse angeben. Allerdings hat diese Angaben niemand kontrolliert», sagt die Verbraucherschützerin.
Steinhöfel rät: «Verbraucher sollten die Karte nicht aus der Hand geben, wenn diese unter ihrem Namen freigeschaltet wurde.» Denn sie tragen eine Mitverantwortung dafür, was mit der Karte passiert. Bei Verstössen - etwa wenn Dritte die Karte für die Planung einer Straftat nutzen - können rechtliche Konsequenzen drohen.