Auslandgespräche sollen für Schweizer günstiger werden
Nutzung des Funkspektrums liberalisieren
Die Frequenznutzung soll flexibler werden: Eine Konzession zur Nutzung des Funkspektrums wird nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein. Zudem sollen der Frequenzhandel und die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen für die Mobilkommunikation begünstigt werden.
Anbieterinnen administrativ entlasten
Nach dem Vorschlag des Bundesrats soll die bestehende Definition des Fernmeldedienstes beibehalten werden. Sie hat sich bewährt und ist zukunftstauglich, weil sie auch die neuartigen Dienste erfasst, die auf dem Internet basieren. Abschaffen will der Bundesrat aber die generelle Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen, denn diese hat zu einer Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Marktakteuren geführt. Künftig soll nur noch registriert werden, wer spezifische öffentliche Ressourcen (konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Adressierungselemente wie z.B. Blöcke von Telefonnummern) nutzt.
Netzzugang für die Markteilnehmer verbessern
Beim Zugang von Fernmeldeunternehmen auf das Netz eines marktbeherrschenden Konkurrenten bleibt der Grundsatz bestehen, wonach ein Verfahren nur auf Gesuch einer Partei durchgeführt wird. Das geltende Verfahrenssystem weist aber Schwächen auf, die durch verschiedene Anpassungen korrigiert werden. Dazu gehört etwa eine flexiblere Handhabung des Eingriffsinstrumentariums durch die ComCom. Darüber hinaus kann sie künftig von sich aus eingreifen, wenn sie Verhaltensweisen beobachtet, die der Regulierung offensichtlich widersprechen (Einschreiten ex officio).
Eine weitere neue Gesetzesbestimmung soll den Ausbau moderner Netze optimieren. Sie erlaubt den Anbieterinnen von Fernmeldediensten, unter bestimmten Voraussetzungen alle geeigneten passiven Infrastrukturen mit freien Kapazitäten mitbenutzen zu dürfen. In Frage kommen etwa Kabelkanalisationen in den Bereichen Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme oder Verkehr.
Schliesslich sieht der Entwurf auch vor, dass Netzbetreiberinnen Anspruch auf Erschliessung des Gebäudezugangspunkts und auf Mitbenutzung der gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen haben. Damit sollen grundsätzlich sämtliche Anbieterinnen die Möglichkeit haben, mit ihren Angeboten bis zu den Kunden vorzudringen.
Anbieterinnen administrativ entlasten
Nach dem Vorschlag des Bundesrats soll die bestehende Definition des Fernmeldedienstes beibehalten werden. Sie hat sich bewährt und ist zukunftstauglich, weil sie auch die neuartigen Dienste erfasst, die auf dem Internet basieren. Abschaffen will der Bundesrat aber die generelle Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen, denn diese hat zu einer Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Marktakteuren geführt. Künftig soll nur noch registriert werden, wer spezifische öffentliche Ressourcen (konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Adressierungselemente wie z.B. Blöcke von Telefonnummern) nutzt.
Netzzugang für die Markteilnehmer verbessern
Beim Zugang von Fernmeldeunternehmen auf das Netz eines marktbeherrschenden Konkurrenten bleibt der Grundsatz bestehen, wonach ein Verfahren nur auf Gesuch einer Partei durchgeführt wird. Das geltende Verfahrenssystem weist aber Schwächen auf, die durch verschiedene Anpassungen korrigiert werden. Dazu gehört etwa eine flexiblere Handhabung des Eingriffsinstrumentariums durch die ComCom. Darüber hinaus kann sie künftig von sich aus eingreifen, wenn sie Verhaltensweisen beobachtet, die der Regulierung offensichtlich widersprechen (Einschreiten ex officio).
Eine weitere neue Gesetzesbestimmung soll den Ausbau moderner Netze optimieren. Sie erlaubt den Anbieterinnen von Fernmeldediensten, unter bestimmten Voraussetzungen alle geeigneten passiven Infrastrukturen mit freien Kapazitäten mitbenutzen zu dürfen. In Frage kommen etwa Kabelkanalisationen in den Bereichen Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme oder Verkehr.
Schliesslich sieht der Entwurf auch vor, dass Netzbetreiberinnen Anspruch auf Erschliessung des Gebäudezugangspunkts und auf Mitbenutzung der gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen haben. Damit sollen grundsätzlich sämtliche Anbieterinnen die Möglichkeit haben, mit ihren Angeboten bis zu den Kunden vorzudringen.