Gerichtsentscheid 19.05.2021, 21:54 Uhr

Threema gewinnt vor Gericht gegen EJPD

Der Schweizer Messenger Threema hat vor dem Bundesgericht gegen das eidgenössische Departement für Polizei und Justiz einen Sieg errungen. Im Wesentlichen ging es dabei um die Notwendigkeit einer Nutzeridentifizierung.
(Quelle: Bild: Shutterstock / deepadesigns)
Der Schweizer Messenger Threema ist eine beliebte Alternative zu WhatsApp. Beliebt hauptsächlich darum, weil der Messenger über eine solide Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verfügt und auch ohne Nutzeridentifikation durch eine Handynummer nutzbar ist – etwas, das beispielsweise bei WhatsApp notwendig ist. Dadurch kann der Messenger anonym verwendet werden.
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) stufte die Threema GmbH, welche den Messenger entwickelte, als Fernmeldedienstanbieterin ein, was das Unternehmen im Rahmen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zur Einführung einer Methode zur eindeutigen Identifizierung der Threema-Nutzer gezwungen hätte.
Gegen diese Einschätzung ist die Threema GmbH nun gerichtlich vorgegangen. Sie sei lediglich als Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste zu betrachten. Das Bundesgericht hat nun zugunsten der Threema GmbH entschieden, sodass diese weiterhin eine konsequente Ausrichtung auf den Schutz der Privatsphäre verfolgen kann.
Teile der richterlichen Begründung des Urteils konnten die Kollegen von Watson einsehen – öffentlich einsehbar ist die Urteilsbegründung allerdings nicht.




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