Uber Fahrdienst-App
02.09.2014, 09:15 Uhr
Stopp für Taxi-Konkurrenz Uber in Deutschland
Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Fahrdienst Uber die Vermittlung von Fahrern untersagt - für ganz Deutschland. Die Schweiz ist natürlich nicht betroffen.
Fürs Erste ausgebremst: Bis zu 250.000 Euro Bussgeld - und zwar pro Fahrt - muss Uber unter Umständen berappen, sollte sich das US-amerikanische Start-up nicht an das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main halten. In einer einstweiligen Verfügung haben die Richter der Fahrdienst-App untersagt, weiterhin private Fahrer zu vermitteln und Taxi-Unternehmen damit Konkurrenz zu machen. Die Schweiz ist davon natürlich nicht betroffen. Hier können die Fahrwilligen immer noch auf die Dienste von Uber zählen.
Das Landgericht ordnete in einem Eilverfahren an, dass Uber ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Fahrgäste mehr über seine App vermitteln darf, weil Personen gegen Entgelt befördert würden. Als Klägerin war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen, der der Fahrdienst seit dessen Start in Deutschland ein Dorn im Auge ist, aufgetreten. Gegen das Urteil kann das Unternehmen zwar Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten, die einstweilige Verfügung bleibt allerdings bis zum Start einer weiteren mündlichen Verhandlung gültig.
Uber ist inzwischen in mehr als 200 Städten aktiv, zuletzt war der Service jedoch bereits in einzelnen deutschen Städten, darunter in Berlin, verboten worden. Im Mai 2014 gab es allerdings auch positive Nachrichten: Das Start-up soll sich in Verhandlungen zu einer Finanzierungsrunde befinden, die knapp eine Milliarde US-Dollar frisches Kapital einbringen soll. Damit könnte der Wert von Uber auf rund zehn Milliarden US-Dollar ansteigen.