Play Store: Google hat Kunden nicht richtig über Widerrufsrecht informiert
Hinweis vor dem Kaufbutton reicht nicht aus
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat Google die Kunden darüber nicht richtig informiert. In der Pressemitteilung heisst es:
Im Playstore haben Kunden ihr Widerrufsrecht allerdings automatisch verloren: Vor dem Klick auf den "Kaufen"- Button gab Google lediglich den Hinweis: "Wenn du auf 'Kaufen´ klickst, stimmst du den Google Play-Nutzungsbedingungen zu. Du stimmst ausserdem zu, dass deine Bestellung sofort ausgeführt wird und du damit dein gesetzliches Widerrufsrecht verlierst (ausser bei Dienstleistungen (...)"
Dieser Hinweis vor dem "Kaufen"-Button reichte den Kölner Richtern nicht aus, sie schlossen sich damit der Argumentation der Verbraucherschützer an. Wie es jetzt weiter geht, bleibt offen. Vorläufig ist das Urteil nicht rechtsgültig. Sollte Google auch in der nächsten Instanz unterliegen, müsste das Unternehmen sein Checkout-System im Play Store überarbeiten. Unklar ist zudem, welche Widerrufsfrist für die Online-Käufe dann gilt, die bereits abgewickelt wurden.