Eine App für alle Notfälle
06.07.2015, 10:22 Uhr
Notfall-App für Schulen und Heime
Wenn sich ein Notfall ereignet, muss schnell und richtig gehandelt werden. Deshalb lanciert die Zürcher Bildungsdirektion die erste Notfall-App für alle Mitarbeitenden von Schulen und Heimen.
Mit der neuen Notfall-App können Mitarbeitende der Bildungseinrichtungen des Kantons Zürich in akuten Notfallsituationen rasch und ortsunabhängig auf wichtige Informationen und Telefonnummern zugreifen. Die App enthält Checklisten zu verschiedenen Notfallereignissen und direkt anwählbare Rufnummern der Blaulichtorganisationen. «Unsere Bildungseinrichtungen müssen sichere Orte sein», sagte Bildungsdirektorin Silvia Steiner bei der Vorstellung der App. Dies sei dann der Fall, wenn die Verantwortlichen gut auf schwierige Situationen vorbereitet seien.
Anpassbar auf lokale Bedürfnisse
Auf einer internen Version der App können Schulen, Heime und Horte die Telefonnummern der eigenen Krisenorganisation abspeichern und allen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Bei Ausflügen und während Lagern können die Lehrpersonen zusätzlich die Telefonnummern von örtlichen Notdiensten und Begleitpersonen erfassen. Die interne Version ist nur den Mitarbeitenden der jeweiligen Bildungseinrichtung zugänglich.
Zum Einsatz kommt die Notfall-App in Volksschulen inklusive Sonderschulen und Schulheimen, in Kinder- und Jugendheimen, Berufsfachschulen, Mittelschulen, Schulen des Tertiärbereichs sowie familien- und schulergänzenden Betreuungsstätten.
Anpassbar auf lokale Bedürfnisse
Auf einer internen Version der App können Schulen, Heime und Horte die Telefonnummern der eigenen Krisenorganisation abspeichern und allen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Bei Ausflügen und während Lagern können die Lehrpersonen zusätzlich die Telefonnummern von örtlichen Notdiensten und Begleitpersonen erfassen. Die interne Version ist nur den Mitarbeitenden der jeweiligen Bildungseinrichtung zugänglich.
Zum Einsatz kommt die Notfall-App in Volksschulen inklusive Sonderschulen und Schulheimen, in Kinder- und Jugendheimen, Berufsfachschulen, Mittelschulen, Schulen des Tertiärbereichs sowie familien- und schulergänzenden Betreuungsstätten.