Social Media App
19.03.2021, 06:51 Uhr
Frankreichs Datenschutzbehörde untersucht Clubhouse
Clubhouse hat sich quasi aus dem Stand in kurzer Zeit eine treue Fangemeinde aufgebaut. Datenschützer haben die App jedoch im Visier. In Frankreich gibt es jetzt eine offizielle Untersuchung.
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Untersuchungen zur Social-Media-App Clubhouse eingeleitet.
Es solle geprüft werden, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist und wenn ja, ob sie ignoriert werde, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Im Fall eines Verstosses könne die CNIL Restriktionen anordnen, hiess es.
Es solle geprüft werden, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist und wenn ja, ob sie ignoriert werde, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Im Fall eines Verstosses könne die CNIL Restriktionen anordnen, hiess es.
Clubhouse ist eine Audio-App aus den USA, bei der die Anwender Gesprächen wie bei einem Live-Podcast zuhören oder sich aktiv an Diskussionen beteiligen können. Im Gegensatz zu Netzwerken wie Twitter kann man Beiträge nicht schriftlich kommentieren oder Likes vergeben. Die Beiträge können auf der Plattform nicht zeitversetzt angehört werden. Unklar ist allerdings, wie lange die Audio-Runden in den USA gespeichert werden.
In Deutschland hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband die US-amerikanischen Anbieter der App unter anderem wegen Mängeln beim Datenschutz abgemahnt. Der Clubhouse-Betreiber reklamiere das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Dies sei ein Verstoss gegen die DSGVO.
Sollte der Betreiber nicht auf die Abmahnung der deutschen Verbraucherschützer reagieren oder sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der Verband eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen und dort ein Bussgeld verhängen lassen.
Sollte der Betreiber nicht auf die Abmahnung der deutschen Verbraucherschützer reagieren oder sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der Verband eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen und dort ein Bussgeld verhängen lassen.