Social Media
27.01.2016, 10:03 Uhr
Schweizer Bundesgericht nutzt nun auch Twitter
Das Bundesgericht verbreitet neu Kurzmeldungen über Twitter. Die einzelnen Tweets betreffen die Termine von öffentlichen Urteilsberatungen in Lausanne oder Luzern.
Dazu kommen auch Medienmitteilungen zu Urteilen des Bundesgerichts oder zum Bundesgericht als Institution.
Das Bundesgericht veröffentlicht neu Twittermeldungen auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Künftige Follower finden die Twitter-Konten des Bundesgerichts unter den Bezeichnungen:
@bger_CH
(deutsch, https://twitter.com/bger_CH)
@tf_CH_fr
(französisch, https://twitter.com/tf_CH_fr)
@tf_CH_it
(italienisch, https://twitter.com/tf_CH_it)
Die Twittermeldungen des Bundesgerichts betreffen zwei Hauptthemen. Erstens werden Follower des Bundesgerichts über die Termine und den Verfahrensgegenstand von öffentlichen Urteilsberatungen in Lausanne oder Luzern informiert. Die Tweets werden in diesem Fall verlinkt mit der Internetseite des Bundesgerichts zu den Sitzungsterminen, wo weiterführende Informationen zu der jeweiligen Beratung zu finden sind.
Zweitens setzt das Bundesgericht Tweets zu seinen Medienmitteilungen ab. Diese werden einerseits zu bestimmten Urteilen des Bundesgerichts verfasst, andererseits zum Bundesgericht als Institution. In diesen Fällen erfolgt eine Verlinkung der Twittermeldung mit der Internetseite des Bundesgerichts mit den Medienmitteilungen. Dort können die Medienmitteilungen des Gerichts in ihrem vollständigen Wortlaut gelesen werden. Gegebenenfalls wird auch ein Link zum jeweiligen Urteil angefügt.
@bger_CH
(deutsch, https://twitter.com/bger_CH)
@tf_CH_fr
(französisch, https://twitter.com/tf_CH_fr)
@tf_CH_it
(italienisch, https://twitter.com/tf_CH_it)
Die Twittermeldungen des Bundesgerichts betreffen zwei Hauptthemen. Erstens werden Follower des Bundesgerichts über die Termine und den Verfahrensgegenstand von öffentlichen Urteilsberatungen in Lausanne oder Luzern informiert. Die Tweets werden in diesem Fall verlinkt mit der Internetseite des Bundesgerichts zu den Sitzungsterminen, wo weiterführende Informationen zu der jeweiligen Beratung zu finden sind.
Zweitens setzt das Bundesgericht Tweets zu seinen Medienmitteilungen ab. Diese werden einerseits zu bestimmten Urteilen des Bundesgerichts verfasst, andererseits zum Bundesgericht als Institution. In diesen Fällen erfolgt eine Verlinkung der Twittermeldung mit der Internetseite des Bundesgerichts mit den Medienmitteilungen. Dort können die Medienmitteilungen des Gerichts in ihrem vollständigen Wortlaut gelesen werden. Gegebenenfalls wird auch ein Link zum jeweiligen Urteil angefügt.