Social Media 27.01.2016, 10:03 Uhr

Schweizer Bundesgericht nutzt nun auch Twitter

Das Bundesgericht verbreitet neu Kurzmeldungen über Twitter. Die einzelnen Tweets betreffen die Termine von öffentlichen Urteilsberatungen in Lausanne oder Luzern.
Dazu kommen auch Medienmitteilungen zu Urteilen des Bundesgerichts oder zum Bundesgericht als Institution.
Das   Bundesgericht   veröffentlicht   neu   Twittermeldungen   auf   Deutsch,   Französisch   und Italienisch.   Künftige   Follower   finden   die   Twitter-Konten   des   Bundesgerichts   unter   den Bezeichnungen:

@bger_CH
 (deutsch, https://twitter.com/bger_CH)

@tf_CH_fr
 (französisch, https://twitter.com/tf_CH_fr)

@tf_CH_it
 (italienisch, https://twitter.com/tf_CH_it)

Die Twittermeldungen des Bundesgerichts betreffen zwei Hauptthemen. Erstens werden Follower des Bundesgerichts über die Termine und den Verfahrensgegenstand von öffentlichen Urteilsberatungen in Lausanne oder Luzern informiert. Die Tweets werden in diesem Fall verlinkt mit der   Internetseite des Bundesgerichts zu den Sitzungsterminen, wo weiterführende Informationen zu der jeweiligen Beratung zu finden  sind.

Zweitens setzt das Bundesgericht Tweets zu seinen Medienmitteilungen ab. Diese werden einerseits zu bestimmten Urteilen des Bundesgerichts verfasst,   andererseits zum Bundesgericht als Institution. In diesen Fällen erfolgt eine Verlinkung der Twittermeldung mit der Internetseite des Bundesgerichts   mit den Medienmitteilungen. Dort können die Medienmitteilungen des Gerichts in ihrem vollständigen Wortlaut gelesen werden. Gegebenenfalls wird auch ein Link zum jeweiligen Urteil angefügt.




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