28.03.2014, 00:00 Uhr
Anbieterkennzeichnung - Facebook führt Feld für Impressum ein
Wegen eines fehlenden Impressums auf Facebook haben Unternehmen immer wieder Ärger bekommen. Jetzt hat das soziale Netzwerk ein eigenes Feld für die Pflichtangaben eingeführt.
Abmahnungen wegen eines fehlenden Impressums auf den Facebook-Seiten von Unternehmen waren in der Vergangenheit keine Seltenheit. Jetzt hat das soziale Netzwerk auf den Wunsch vieler Seitenbetreiber reagiert und ein gesondertes Feld für ein Impressum eingeführt. Die Neuerung geschieht im Zuge der Umstellung auf das neue Design der Facebook-Seiten.
Seitenbetreiber können damit zusätzlich zur Beschreibung auf der Fanpage ein explizites Impressum angeben, dafür stehen ihnen bis zu 1.500 Zeichen zur Verfügung. Auf dem stationären PC ist das Impressum nach der Designumstellung links auf der Seitenchronik und im oberen Bereich unter "Info" zu sehen. Administratoren einer Fanpage können das Impressum unter "Seiteninfo" bearbeiten.
In den kommenden Wochen sollen alle Facebook-Seiten auf das neue Design umgestellt werden. Die Darstellung des Impressums auf mobilen Endgeräten steht noch aus, soll aber laut Facebook auch noch umgesetzt werden.
Nach Paragraph 5 TMG sind Gewerbetreibende dazu verpflichtet, nicht nur auf kommerziellen Websites, sondern auch auf ihren Facebook-Fanpages ein Impressum bereitzuhalten. Diese Pflicht gilt auch für andere soziale Netzwerke wie Xing oder Google+.(ph/iw)
Seitenbetreiber können damit zusätzlich zur Beschreibung auf der Fanpage ein explizites Impressum angeben, dafür stehen ihnen bis zu 1.500 Zeichen zur Verfügung. Auf dem stationären PC ist das Impressum nach der Designumstellung links auf der Seitenchronik und im oberen Bereich unter "Info" zu sehen. Administratoren einer Fanpage können das Impressum unter "Seiteninfo" bearbeiten.
In den kommenden Wochen sollen alle Facebook-Seiten auf das neue Design umgestellt werden. Die Darstellung des Impressums auf mobilen Endgeräten steht noch aus, soll aber laut Facebook auch noch umgesetzt werden.
Nach Paragraph 5 TMG sind Gewerbetreibende dazu verpflichtet, nicht nur auf kommerziellen Websites, sondern auch auf ihren Facebook-Fanpages ein Impressum bereitzuhalten. Diese Pflicht gilt auch für andere soziale Netzwerke wie Xing oder Google+.(ph/iw)