05.11.2008, 00:00 Uhr

Zehn Anzeichen für unsichere Online-Shops

Sicherheit ist für Online-Käufer weiterhin ein heikles Thema. Um glaubwürdig zu wirken, müssen Webshops ungenaue Angaben vermeiden und auf Transparenz achten. Wenn Online-Shopper sich im Netz auf die Suche nach Weihnachtsgeschenken machen, achten sie mit Argusaugen auf die Sicherheit der Website, auf der sie einkaufenn. Der Gütesiegelaussteller Trusted Shops hat zehn Anzeichen genannt, die auf unsichere Webshops hindeuten und diese sollten Shop-Betreiber tunlichst vermeiden oder abstellen, wenn sie ihre Kunden nicht verschrecken wollen.
 1. Nebulöse Anbieterkennzeichnung
Angaben zum Verkäufer sollten leicht auffindbar und klar formuliert sein. Ist nur eine Firma, aber kein Name, oder nur eine Postfachanschrift genannt, schöpfen Verbraucher Verdacht.
 2. Unzulänglicher Datenschutz
Wenn Aussagen zum Datenschutz lückenhaft sind oder fehlen, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass der Website-Betreiber Kundendaten weiterverkaufen oder an zweifelhafte Auskunftssysteme übermitteln möchte ein Tabu im Web.
 3. Ungenaue Preisangabe
Sämtliche Preise sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist und welche Versandkosten genau entstehen. Böse Überraschungen in Sachen Versandkosten schätzen Online-Käufer gar nicht.
 4. Offengehaltene Lieferfrist
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage im Kleingedruckten relativiert ("Lieferfristen sind unverbindlich"), schrecken Käufer schnell zurück, vor allem im Weihnachtsgeschäft. Auch widerspricht dies der Vorgabe der Rechtsprechung, wonach längere Lieferzeiten direkt beim Produkt genannt werden müssen.
 5. Unabgesicherte Vorkasse-Zahlung
Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch eine Geld-zurück-Garantie abgesichert sein das schafft beim Kunden auch bei der eher ungeliebten Zahlungsart Vertrauen.
 6. Unverschlüsselte Datenübertragung
Zahlungsdaten unverschlüsselt zu übertragen, ist riskant, weil diese abgefangen und missbraucht werden können. Obendrein verstossen Kunden damit häufig gegen die Bedingungen ihrer Bank. Das Schloss-Symbol im Browser ist damit ein Muss.
 7. Unzulässige Widerrufsbeschränkung
Bis auf wenige Ausnahmen besteht das Recht, eine Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Dubiose Einschränkungen, z.B. Rücknahme nur von originalverpackter Ware oder die Ausnahme für Angebotswaren sind da rufschädigend.
 8. Benachteiligung im Kleingedruckten
Kundenunfreundlich und gesetzlich verboten ist der Versuch mancher Händler, Kunden durch Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen unangemessen zu benachteiligen. Unzulässig und unwirksam sind z.B. Aussagen wie "Versand auf Gefahr des Käufers" oder "Transportschäden müssen sofort gemeldet werden".
 9. Schlechte Erreichbarkeit
Eine Produktanfrage im Vorfeld per E-Mail oder Telefonanruf zeigt, wie es um den Kundenservice bestellt ist. Auf solche Anfragen sollten Sie so zügig wie möglich reagieren, damit der Kunde das Gefühl bekommt, auch bei bei Umtausch- oder Rückgabewünschen gut aufgehoben zu sein.
 10. Negative Bewertung
Gerade bei Händlern, die dem Kunden nicht bekannt sind, wird heute gerne auf eine kurze Internetrecherche gesetzt. Negativ-Einträge in Foren oder Preisvergleichsportalen lassen das Kaufinteresse ganz schnell absinken.  (ph/iwb)



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