27.03.2012, 00:00 Uhr
IT-Sicherheit am Arbeitsplatz: Privates Surfen erlaubt
Das Abrufen privater E-Mails oder das Lesen von Nachrichtenseiten erlauben 59 Prozent der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern. Ein Drittel der Unternehmen (30 Prozent) untersagen dagegen die private Internetnutzung am Firmen-PC, während elf Prozent keine konkrete Regelung zu diesem Thema haben. Dies ist das Ergebnis einer Erhebung des Bitkoms. Die Studie fand heraus, dass grosse Unternehmen die private Nutzung des Internets am Firmencomputer strenger beaufsichtigen als kleinere Unternehmen. So erlauben bei der Gruppe der Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro nur 13 Prozent das Surfen ohne Einschränkungen; 56 Prozent untersagen es komplett.
Dabei verfügen grössere Unternehmen eher über Ressourcen und Know-how, um IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleinere Unternehmen verzichten aus Kostengründen auf Einschränkungen wie soziale Netzwerke zu sperren, nicht berufsbezogene Inhalte zu blockieren oder andere technische Filter einzurichten. Jede zweite Firma (49 Prozent) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen übrigens uneingeschränkt, und nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus. Der Bitkom empfiehlt dennoch, eine klare Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz einzuführen. Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat können eventuelle arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vermeiden, so der Bitkom. Die Studie wurde vom Institut Aris im Auftrag des Bitkom durchgeführt. Dabei wurden mehr als 800 IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen befragt. (ph/iw)
Dabei verfügen grössere Unternehmen eher über Ressourcen und Know-how, um IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleinere Unternehmen verzichten aus Kostengründen auf Einschränkungen wie soziale Netzwerke zu sperren, nicht berufsbezogene Inhalte zu blockieren oder andere technische Filter einzurichten. Jede zweite Firma (49 Prozent) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen übrigens uneingeschränkt, und nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus. Der Bitkom empfiehlt dennoch, eine klare Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz einzuführen. Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat können eventuelle arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vermeiden, so der Bitkom. Die Studie wurde vom Institut Aris im Auftrag des Bitkom durchgeführt. Dabei wurden mehr als 800 IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen befragt. (ph/iw)