WEKO-Verbot 10.11.2015, 07:11 Uhr

Wettbewerbsbeschränkende Klauseln für Hotelbuchungsplattformen untersagt

Die Wettbewerbskommission hat ihre Untersuchung gegen Booking.com, Expedia und HRS abgeschlossen. Die WEKO verbietet den Buchungsplattformbetreibern, die Hotels in ihrer Angebotspolitik umfassend einzuschränken.
(Quelle: Shutterstock.com/haveseen)
Die von Booking.com und Expedia kürzlich angepassten Vertragsbedingungen unterliegen hingegen nicht diesem Verbot. Die WEKO behält sich jedoch vor, bei Bedarf erneut aktiv zu werden.

Im Vordergrund der am 11. Dezember 2012 eröffneten Untersuchung standen von den Plattformen verlangte Vertragsklauseln, wonach Hotels auf keinem anderen Vertriebskanal tiefere Preise festlegen oder eine grössere Anzahl Zimmer anbieten dürfen. So können Hotels auf Vertriebskanälen mit tieferen Kommissionen keine vorteilhafteren Angebote anbieten. Die WEKO wertet die Verwendung solcher umfassender Vertragsklauseln als Verstoss gegen das Kartellgesetz und hat deren Verwendung mit Verfügung vom 19. Oktober 2015 verboten.

Kürzlich haben Booking.com sowie Expedia europaweit weniger restriktive Bestimmungen eingeführt. Deren abschliessende Beurteilung ist in kartellrechtlicher Hinsicht mangels aussagekräftiger Erfahrungswerte derzeit noch nicht möglich. Die WEKO behält sich vor, die Entwicklungen am Markt zu beobachten und bei Bedarf erneut einzugreifen.

Booking.com und Expedia wird die Wiedereinführung der widerrechtlichen Vertragsklauseln verboten. HRS ist verpflichtet, die entsprechenden Anpassungen noch vorzunehmen. Gegen die Unternehmen wird keine Busse verhängt, da ihr Verhalten nicht unter die Kategorie der direkt sanktionierbaren Verhaltensweisen fällt. Hinweise für einen möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung haben sich nicht erhärtet.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.





Das könnte Sie auch interessieren