Romance-Scam in der Schweiz
06.10.2014, 09:25 Uhr
Warnung vor Internet-Liebschaften
Aufgrund des konstant hohen Meldungseingangs zu Romance-Scam Fällen warnt die Schweizer Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK erneut vor dieser Betrugsmasche.
Was geschieht?
Bei den gemeldeten Betrugsversuchen werden die Geschädigten zumeist auf sozialen Netzwerken oder per E-Mail kontaktiert. Der neue Kontakt gibt sich zunächst als sehr liebenswürdig, sanft und aufmerksam aus, woraus sich sehr schnell eine engere Vertrautheit zwischen den Schreibenden entwickelt. Das Gegenüber übermittelt anschliessend Fotos von sich. Immer häufiger stellt sich die Person auch als geschäftlich sehr erfolgreich dar und betreibt eine Firmenwebseite. Nicht selten verlagert sich die Konversation danach auf Videochat-Anwendungen.
In Tat und Wahrheit findet die Konversation mit Betrügern statt, welche sich als das angebliche Gegenüber ausgeben und aus dem Internet heruntergeladene Fotos Dritter verwenden. Oftmals finden die entsprechenden Videos ohne Ton statt, weil die Täterschaft bereits vorgängig aufgenommene Videos verwendet. Unter dem Vorwand eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie beispielsweise Unfall, Krankheit eines Nahestehenden, Diebstahl der Identitätsdokumente oder für ein Flugticket für ein Treffen in der Schweiz, wird dann durch die Täterschaft eine Vorschusszahlung verlangt. Verweigern die Angeschriebenen die Übermittlung des Geldes, setzt die Täterschaft psychologischen Druck auf, indem den potentiellen Opfern Schuldgefühle eingeredet werden, dass die aufgebaute Beziehung nicht ernst genommen werde.
In bestimmten Fällen wurde beobachtet, dass die Täterschaft den Geschädigten gefälschte Reisechecks mit der Bitte zusendet, sich diese in der Schweiz auszahlen zu lassen und das Geld zu überweisen.
Was tun?
Vorsicht ist geboten, wenn das virtuelle Gegenüber bereits nach kurzer Zeit von der grossen Liebe spricht. Dasselbe gilt, wenn finanzielle Engpässe zur Sprache kommen und um Aushilfe gebeten wird.
Prüfen Sie Angaben von Internetbekanntschaften (Name, Vorname, E-Mail-Adressen, Social-Media Konten etc) nach, beispielsweise mit Hilfe einer Suchmaschine. Aufgrund der grossen Anzahl verfügbarer Webseiten, welche sich der Aufdeckung solcher Betrugsmaschen widmen, ist in vielen Fällen relativ schnell ersichtlich, ob es sich beim Gegenüber um einen Betrüger handeln könnte.
Erstatten Sie Anzeige beim Polizeiposten an ihrem Wohnort, sollten Sie durch eine solche Betrugsmasche geschädigt sein. Die Zuständigkeit zur Strafverfolgung für dieses Delikt liegt bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Es empfiehlt sich, alle gesammelten Beweismittel wie Kontaktangaben, Printscreens von Chats etc. mitzunehmen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Chancen, an die Täter zu gelangen, aufgrund des Auslandbezugs in solchen Fällen oftmals gering sind und deshalb wenig Aussicht auf Rückerhalt des bezahlten Betrages besteht.