Mögliche Geldwäscherei
01.05.2015, 10:19 Uhr
Warnung vor allzu lukrativen Stellenangeboten
Es kann jede Privatperson treffen. Nach wie vor werden per E-Mail lukrative Jobs (im Geldtransaktionsbereich oder auch um Pakete weiterzuleiten) angeboten. Doch aufgepasst, das sind Fallen.
Diese sind krimineller Natur und mit einer Teilnahme kann man sich strafbar machen. Mit den Finanz- oder Paketagenten sollen die eigentliche Herkunft und der Verbleib von illegalem Geld oder Produkten verschleiert werden. Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK warnt deshalb.
Die Kriminellen suchen ahnungslose Personen, die das Geld (oder reale Waren) von einem Land in ein anderes befördern/überweisen. Sie schalten Anzeigen für eine angebliche Teilzeitstelle auf Internetseiten mit Kleinanzeigen oder Seiten mit Stellengesuchen. Die Beschreibung der Stelle beinhaltet oft «Regionalverantwortlicher» oder «die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten». Die Täter agieren sehr professionell und überzeugend. Teilweise erstellen sie sogar Internetseiten von Firmen, die ordentlich im Handelsregister eingeschrieben sind.
Den interessierten Personen senden die Kriminellen weitere Details über die Stelle. Der Kontakt erfolgt fast ausschliesslich per Mail und die Interessenten erhalten seriös aussehende Arbeitsverträge mit genauen Arbeitsanweisungen. So soll im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden ein Bankkonto zur Verfügung gestellt und Überweisungen ins Ausland getätigt werden. In der Regel erhält die Person entweder direkt auf ihr Konto oder via Zahlungsdienstleister Beträge zwischen 3000 und 10 000 Franken, die danach via Zahlungsdienstleister an eine andere Person im Ausland überwiesen werden müssen.
Wer an solchen Transaktionen mitwirkt, egal ob sie/er sich der illegalen Hintergründe bewusst ist oder nicht, macht sich möglichweise wegen Geldwäscherei strafbar.
Gutgläubige Personen werden auch gesucht, um ihre eigene Anschrift als Lieferadresse für Betrüger zur Verfügung zu stellen. So sollen sie zum Beispiel Pakete annehmen, diese neu verpacken und weiter versenden, zumeist ins osteuropäische Ausland. Dadurch wird das Risiko minimiert, die eigentlichen Betrüger entlarven zu können. Denn bei den Paketen handelt es sich oftmals um hochwertige Waren, die von den Tätern bestellt aber nicht bezahlt worden sind. So flattern den Gutgläubigen statt des versprochenen Gehalts Mahnungen von Versandhandel oder Inkassoforderungen ins Haus.
Wie können Sie sich schützen? KOBIK empfiehlt:
Die Kriminellen suchen ahnungslose Personen, die das Geld (oder reale Waren) von einem Land in ein anderes befördern/überweisen. Sie schalten Anzeigen für eine angebliche Teilzeitstelle auf Internetseiten mit Kleinanzeigen oder Seiten mit Stellengesuchen. Die Beschreibung der Stelle beinhaltet oft «Regionalverantwortlicher» oder «die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten». Die Täter agieren sehr professionell und überzeugend. Teilweise erstellen sie sogar Internetseiten von Firmen, die ordentlich im Handelsregister eingeschrieben sind.
Den interessierten Personen senden die Kriminellen weitere Details über die Stelle. Der Kontakt erfolgt fast ausschliesslich per Mail und die Interessenten erhalten seriös aussehende Arbeitsverträge mit genauen Arbeitsanweisungen. So soll im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden ein Bankkonto zur Verfügung gestellt und Überweisungen ins Ausland getätigt werden. In der Regel erhält die Person entweder direkt auf ihr Konto oder via Zahlungsdienstleister Beträge zwischen 3000 und 10 000 Franken, die danach via Zahlungsdienstleister an eine andere Person im Ausland überwiesen werden müssen.
Wer an solchen Transaktionen mitwirkt, egal ob sie/er sich der illegalen Hintergründe bewusst ist oder nicht, macht sich möglichweise wegen Geldwäscherei strafbar.
Gutgläubige Personen werden auch gesucht, um ihre eigene Anschrift als Lieferadresse für Betrüger zur Verfügung zu stellen. So sollen sie zum Beispiel Pakete annehmen, diese neu verpacken und weiter versenden, zumeist ins osteuropäische Ausland. Dadurch wird das Risiko minimiert, die eigentlichen Betrüger entlarven zu können. Denn bei den Paketen handelt es sich oftmals um hochwertige Waren, die von den Tätern bestellt aber nicht bezahlt worden sind. So flattern den Gutgläubigen statt des versprochenen Gehalts Mahnungen von Versandhandel oder Inkassoforderungen ins Haus.
Wie können Sie sich schützen? KOBIK empfiehlt:
- Prüfen Sie den angebotenen Job genau
- Handelt es sich um Finanztransfers und/oder Paketlieferungen, löschen Sie diese E-Mails.
- Es ist dringend davon abzuraten, darauf zu antworten oder etwa persönliche Daten zu übermitteln.
- Melden Sie solche Vorfälle via Meldeformular an KOBIK.