BAZG
25.07.2023, 16:11 Uhr
So können Sie die E-Vignette ab dem 1. August 2023 kaufen
Die elektronische Autovignette ist ab dem 1. August 2023 erhältlich. Sie kann via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.
Wir haben bereits darüber berichtet, dass die elektronische Vignette (E-Vignette) per 1. August 2023 eingeführt wird. (E-Vignette kommt am 1. August 2023) Nun hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) darüber informiert, wie die E-Vignette gekauft werden kann.
Kauf der E-Vignette
Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 über das «Via Portal» des BAZG gekauft werden. Den Webshop erreicht man via www.e-vignette.ch. Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen (Kaufende oder Lenkende) sind nicht erforderlich. Die E-Vignette kann online bezahlt werden.
Die freiwillig aktivierbare Option «öffentlich einsehbar» im Via-Portal ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, wie beispielsweise bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Ebenfalls ist ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E-Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Quittung des E-Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.
Den Halterinnen und Haltern von mehreren vignettenpflichtigen Fahrzeugen wird das Flottenmanagement erleichtert, indem mittels einmaliger Registrierung auf dem ePortal des Bundes eine Zusatzfunktion zum Kauf mehrerer E-Vignetten freigeschaltet wird.