Init7 lanciert Internet-Speed von 25 Gbit pro Sekunde

Init7 sieht P2P wegen P2MP in Gefahr

Init7 sieht diese Point-to-Point-Netztopologie (P2P) in der Schweiz jedoch in Gefahr. Hintergrund: Die Swisscom hat die Bauweise der Glasfaser-Versorgung geändert. Der Telko-Riese verwendet die Point-to-Multipoint-Netztopologie (P2MP). Bei dieser werden mehrere Kundenanschlüsse über eine Glasfaser geleitet.
Und diese P2MP-Netztopologie kritisiert Init7. Dadurch können Konkurrenten offenbar weniger Gigabit anbieten. Die maximal möglichen 10 Gbit/s werden auf P2MP-basierenden Netzen laut Mitteilung auf 32 Kunden aufgeteilt. Man teilt sich seine Bandbreite also quasi mit seinen Nachbarn.
Init7 hatte bei der Wettbewerbskomission (WEKO) im September 2020 Anzeige gegen die Swisscom eingereicht (PCtipp berichtete). Damals nahm ein Swisscom-Sprecher zu den Beweggründen für den Wechsel zur Point-to-Multipoint-Topologie (P2MP) folgendermassen Stellung: Die P2MP-Architektur für FTTH-Netze habe sich gegenüber Point-to-Point-Netzen international durchgesetzt. Dies habe aufgrund des höheren Produktionsvolumens zu tieferen Stückpreisen der Ausrüstung geführt und der Glasfaserausbau sei mit P2MP viel effizienter respektive schneller. Point-to-Multipoint-Topologie sei laut Stellungnahme «zudem die geeignete Lösung, um unsere FTTS/B-Netze hin zu FTTH auszubauen, da hinsichtlich Architektur gleich aufgebaut.»
Update 25. Mai 2021, 13:05 Uhr: Die Swisscom verzeichtet auf eine Stellungnahme, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
Die WEKO teilte am 17. Dezember 2020 mit, dass man eine Untersuchung gegen die Swisscom eröffne. Es bestünde die Gefahr, dass der Telko beim Bau des Glasfasernetzes Konkurrenten vom Markt ausschliesse, hiess es in der Medienmitteilung. Die WEKO beschloss deshalb im Dezember 2020 vorsorgliche Massnahmen.  «(...) Daher verbietet die WEKO Swisscom ab sofort mit vorsorglichen Massnahmen, Wettbewerbern beim Ausbau des Glasfasernetzes den Zugang zu durchgehenden Leitungen zu verweigern».
Derzeit ist die Beschwerde gegen diese WEKO-Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Das Urteil werde in den nächsten Wochen erwartet.



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