Anpassung der Grundversorgung im Fernmeldebereich
Drei neue Anschlussangebote
In Zukunft wird die Grundversorgungskonzessionärin nicht mehr die traditionellen Analog- und Digitalanschlüsse (ISDN) anbieten, sondern ihre Angebote auf einen multifunktionalen, auf IP-Technologie (Internet-Protokoll) basierenden Anschluss ausrichten. Die Entwicklung der Technologien und der Fernmeldedienste fördert die Umstellung der Telekommunikationsnetze auf die IP-Technologie.Für die Konsumentinnen und Konsumenten stehen drei Angebote zur Auswahl: öffentlicher Telefondienst, Internetzugang oder eine Kombination der beiden. Wie in der Vergangenheit sind in der Verordnung die monatlichen Höchstpreise (exkl. MwSt.) festgelegt: Diese belaufen sich auf 27.20 Franken für den Telefondienst und auf 58.75 Franken für das Gesamtangebot, also den Telefondienst und den Internetzugang. In beiden Fällen sind Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen. Ein reiner Internetzugang kostet monatlich 44.85 Franken. Zur Festlegung dieser Preisobergrenzen stützte sich der Gesetzgeber auf die derzeit geltenden Preise unter Berücksichtigung der Besonderheiten der neuen Angebote. Damit jeder Person qualitativ hochstehende Grundversorgungsdienste zur Verfügung stehen, wird die derzeitige Mindestübertragungsrate um 1000/100 Kbit/s auf 3000/300 Kbit/s erhöht.
Neuer Dienst für hörbehinderte Menschen
Neuer Dienst für hörbehinderte Menschen
Für hörbehinderte Menschen wird neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie in den Grundversorgungskatalog aufgenommen, um die soziale Integration von Menschen mit einer Behinderung zu fördern. Die derzeitigen Dienste – der Transkriptionsdienst und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und der Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität – bleiben Teil der Grundversorgung.
Wegfall verschiedener Dienste
Wegfall verschiedener Dienste
Gewisse Dienste wurden aus dem Grundversorgungsumfang entfernt, da sie entweder nicht mehr einem wesentlichen Bedürfnis entsprechen oder es auf dem Markt Konkurrenzangebote oder alternative Dienste gibt. Nicht mehr zur Grundversorgung gehören demnach das Sperren abgehender Verbindungen, die Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen sowie die Bereitstellung mindestens einer öffentlichen Sprechstelle pro Schweizer Gemeinde.
Weiteres Vorgehen im Hinblick auf die Konzessionserteilung
Weiteres Vorgehen im Hinblick auf die Konzessionserteilung
Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 1. Dezember 2015 zum Revisionsentwurf Stellung zu nehmen. Sobald die neue FDV vom Bundesrat verabschiedet worden ist, kann die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) das Verfahren zur Erteilung der neuen Grundversorgungskonzession vorbereiten. Die aktuelle Konzession war der Swisscom 2007 für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt worden.