Polizeiliche Kriminalstatistik
22.03.2021, 15:53 Uhr

Fast 24'400 digitale Straftaten in der Schweiz

Erstmals liegen Ergebnisse zu den digitalen Straftaten in der Schweiz vor. Im Jahr 2020 hat die polizeiliche Kriminalstatistik 24'398 Straftaten mit einer digitalen Komponente registriert.
(Quelle: Geralt/Pixabay)
Im Jahr 2020 wurden von der Polizei insgesamt 24'398 Straftaten mit einer digitalen Komponente registriert. Dies zeigen die erstmals landesweit erhobenen Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundesamtes für Statistik (BFS). Gemäss den Zahlen betraf die grosse Mehrheit Cyberbetrug (16'395 Straftaten), zu dem unter anderem betrügerische Machenschaften in Zusammenhang mit Online-Shops, Immobilienanzeigen oder Vortäuschen einer Liebesbeziehung gehören. Zum Vergleich: Im gleichen Jahr wurden 32'819 Einbruch- und Einschleichdiebstähle gezählt.
Die digitale Kriminalität (auch Cyberkriminalität genannt) umfasst gemäss BFS sämtliche Straftaten, die im digitalen Raum, also in den Telekommunikationsnetzen und insbesondere im Internet, begangen werden. In der polizeilichen  Kriminalstatistik werden Straftaten der digitalen Kriminalität anhand der Tatvorgehen (Modus Operandi)  identifiziert. Es handle sich folglich nicht um eine neue Form der Kriminalität, die bisher nicht in der PKS erfasst wurde, sondern um die Ermittlung von Straftaten mit einer digitalen Komponente, heisst es im Bericht.

Einige weitere Ergebnisse

Die PKS zeigt unter anderem auf, dass einige der Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch (StGB) überwiegend «digital» verübt wurden, z.B. Datenbeschädigung, bei der 82,7% der Straftaten ein Cyber-Tatvorgehen aufweisen. Das Gleiche gilt für Pornografie mit 81,3%, Geldwäscherei mit 79,3%, Betrug mit 70,4% sowie für typisch digitale Straftaten wie unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem mit 71,0% oder unbefugte Datenbeschaffung mit 68,0%.
Ein Grossteil der 24'398 Straftaten, die einem der fünf genannten Hauptbereiche zugeordnet werden können,  betrifft die «Cyber-Wirtschaftskriminalität» (84,2%), gefolgt von «Cyber-Sexualdelikten» (10,7%) sowie «CyberRufschädigung und unlauteres Verhalten» (5,1%).
Eine weitere Aufschlüsselung zeigt, dass Straftaten in Zusammenhang mit «Cyberbetrug» – einem Teilbereich  der «Cyber-Wirtschaftskriminalität» – mit insgesamt 16'395 Widerhandlungen deutlich am stärksten vertreten  sind. Zu dieser Kategorie gehören insbesondere Tatvorgehen wie «Nichtliefern auf Kleinanzeigeplattformen  (Käufer geschädigt)», «Missbrauchen von Online-Zahlungssystemen/Wertkarten oder einer fremden Identität, um  einen Betrug zu begehen», «Immobilienanzeigen» und «Romance Scam». 2338 Straftaten stehen in Verbindung mit Pornografie, 1690 mit dem Tatvorgehen «Money- bzw. Package-Mules» und 1109 mit  «Cyberbullying/Cybermobbing».
Insgesamt wurden in Zusammenhang mit digitalen Straftaten 15'714 geschädigte Personen registriert. 8056  davon waren Männer, 5822 Frauen und 1834 juristische Personen. Die Verteilung nach Geschlecht ergibt folglich 58,0% geschädigte Männer und 42,0% geschädigte Frauen.
In  absoluten Zahlen sind die 30- bis 39-Jährigen am stärksten betroffen, insgesamt bilden die 20- bis 60-Jährigen aber die grösste Geschädigtengruppe.

Ausweitung der Auswertungen geplant

Derzeit beschränken sich die Auswertungen auf das StGB. Diese könnten laut dem Bericht in Zukunft aber auch auf weitere Gesetze wie das Betäubungsmittelgesetz ausgeweitet werden, das zum Beispiel einen engeren Bezug zum Darknet hat. Zudem verfeinere man auch bestimmte Unterkategorien, um den Bereich des «Cyberbetrugs» zu klären und künftig detaillierte Daten veröffentlichen zu können, heisst es. Schliesslich werde für bestimmte Tatvorgehen (CEO-BEC Fraud, Romance Scam, Money- und Package-Mules) der Betrag der unrechtmässigen Bereicherung bzw. der durch die Straftat  entstandene finanzielle Verlust, Gegenstand weiterer Auswertungen sein.




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