Schweizer Internet 06.11.2014, 07:31 Uhr

2000/200 kbit/s Übertragungsrate nun Pflicht

Die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung wird verdoppelt. Dies hat der Bundesrat im Rahmen diverser Verordnungsrevisionen im Fernmeldebereich verabschiedet.
Mit diesen Anpassungen werden zudem die Transparenz sowie die Preisangabe bei Fernmelde- und Mehrwertdiensten verbessert. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar bzw. 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Durch die vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsänderungen wird namentlich vorgesehen, die Internet-Zugangsgeschwindigkeit zu verdoppeln, welche die Swisscom ihren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung anbieten muss. Seit dem 1. März 2012 beträgt die Downloadrate (vom Netz zu den Nutzerinnen und Nutzern) mindestens 1000 kbit/s und die Uploadrate 100 kbit/s. In Zukunft soll die Zugangsgeschwindigkeit demnach auf 2000/200 kbit/s erhöht werden. Der Höchstbetrag von Fr. 55.- pro Monat (exkl. MwSt.) für einen Anschluss mit einer solchen Internetverbindung bleibt unverändert.

Preistransparenz

Der Bundesrat hat ausserdem den Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienste verbessert indem er die Bestimmungen über die Preisangaben verschärft hat. So muss der Preis für eine Dienstleistung, die im Internet angeboten wird, klar und in unmittelbarer Nähe bei der Stelle angezeigt werden, an der die Konsumentinnen und Konsumenten zur Annahme des Angebots klicken müssen. Zudem können Telekommunikationsanbieter keine Zusatzkosten mehr zu den angegebenen Preisen verlangen, zum Beispiel für die Verbindungsherstellung zu einer Mehrwertdienstnummer oder für die Dauer eines solchen Anrufs. Anrufe auf 0800er-Nummern werden somit wirklich kostenlos, unabhängig davon, ob sie von einem Festanschluss oder vom Mobiltelefon getätigt werden.

Ebenfalls verbessert wurde die Preistransparenz bei Anrufen auf Nummern in unternehmensweiten Fernmeldenetzen (058er-Nummern). Bei der Verbindungsherstellung müssen die Kundinnen und Kunden künftig kostenlos, ohne Werbung und einfach darauf hingewiesen werden, wenn höhere Tarife verlangt werden als für Anrufe auf geografische Nummern. Schliesslich wurden Massnahmen getroffen, um gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Telefonnummern für Werbeanrufe ("Spoofing") vorzugehen. Die Fernmeldedienstanbieter können solche Anrufe in Zukunft mit dem Einverständnis der Nummerninhaberinnen und Nummerninhaber sperren.

Diese Änderungen erfolgen in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) und der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV).




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