Online Banking, WhatsApp, Verpackung 23.12.2018, 11:40 Uhr

Das sind die wichtigsten Änderungen 2019

Neue Regeln für das Online Banking, Werbung in WhatsApp und ein neues Verpackungsgesetz: 2019 kommen viele Veränderungen auf uns zu. Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte für die Internet-Branche.
(Quelle: shutterstock.com/maximmmmum)
Das Jahr 2019 bringt wieder etliche Veränderungen. Das sind die wichtigsten für die Online-Branche:
  • Um Umweltschutz geht es im neuen Verpackungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt und das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen in Deutschland fördern soll. Verbraucher werden nicht allzu viel merken von dem Gesetz, für Handel und Recycling-Branche ändert sich aber viel.
  • Zum Jahreswechsel müssen Einzelhändler laut Verpackungsgesetz zudem mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern darüber informieren, ob die angebotenen Getränke in Einweg- oder Mehrwegverpackungen abgefüllt sind. Das soll mehr Verbraucher veranlassen, zu den ökologisch vorteilhaften Mehrwegverpackungen zu greifen.
  • Vor dem Aus stehen im neuen Jahr nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW die sogenannten I-Tan-Listen für das Online Banking. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen demzufolge ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden. Denn sie erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie nicht.
  • Telefonate aus dem heimischen Netz ins EU-Ausland sollen 2019 günstiger werden. Das EU-Parlament hat bereits im November neue Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen - egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt. Formal muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.

  • WhatsApp: Die Facebook-Tochter will ab Februar 2019 erstmals Werbung anzeigen. Die Anzeigen sollen im Statusbereich platziert werden, nicht im Chat-Verlauf.

  • Neue Typen von Elektro- und Hybridautos müssen ab 1. Juli 2019 mit einem akustischen Warnsignal ausgestattet werden, um Fussgänger und Radfahrer besser zu schützen. Bereits existierende geräuschlose E-Autos dürfen zunächst weiter verkauft werden. Pflicht wird der Warnton für alle E-Neuwagen dann Mitte 2021.

Was sich sonst noch ändert:

  • Zwei Monate mehr Zeit haben die Arbeitnehmer künftig für ihre Steuererklärung. Wer eine Erklärung abgeben muss und diese für das Jahr 2018 selbst macht, kann sich bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bisher war der Stichtag Ende Mai. Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.

  • Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro die Stunde. Ein Jahr später dann wird er auf 9,35 Euro angehoben.

  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Wie bisher tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon jeweils die Hälfte - bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro Monatseinkommen im Westen respektive 6.150 Euro im Osten.




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