Vorratsdatenspeicherung: Die Folgen der Wiedereinführung
Das sagt die Branche zum neuen Gesetz
Der Digitalverband Bitkom sieht die Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag kritisch. "Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird im Eilverfahren durch das Parlament gebracht. Aus unserer Sicht hätte es die Möglichkeit zur intensiveren Diskussion dieses umstrittenen Themas geben müssen", meint Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Bei der Vorratsdatenspeicherung müssten Sicherheitsinteressen und Bürgerrechte sehr sorgfältig abgewogen werden. "Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen", so Rohleder.
Hoher technischer und personeller Aufwand
Der Bitkom gibt auch zu bedenken, dass das Gesetz für die Telekommunikationswirtschaft einen hohen technischen und personellen Aufwand bedeutet. "Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist für die Unternehmen sehr aufwändig und wird nach unseren Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten", sagte Rohleder.
Kritisch sieht der Bitkom auch, dass die betroffenen Unternehmen im Gesetzgebungsverfahren nicht gehört wurden. "Die Telekommunikationswirtschaft muss die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, wurde zur praktischen Ausgestaltung des Gesetzes aber gar nicht gefragt", so Rohleder. Das habe zum Beispiel zu Formulierungen geführt, nach denen "die Speicherung entkoppelt vom Internet" erfolgen soll. Noch sei unklar, wie eine solche Vorgabe umzusetzen ist. Rohleder: "Die Unternehmen müssen sich auf eine längere Phase der Rechtsunsicherheit einstellen, weil das Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder vor dem Verfassungsgericht landen wird."
"Das Gesetz bringt nur Verlierer hervor"
"Die Bundesregierung hat hier im Eiltempo ein Gesetz auf den Weg gebracht, das in dieser Form letztlich nur Verlierer hervorbringen wird", so Oliver Süme, eco Vorstand Politik und Recht. Bürger müssten eine Beschneidung ihrer Grundfreiheiten ertragen, die betroffenen Unternehmen blieben auf Kosten von geschätzt 600 Millionen Euro sitzen, die sie für die Einrichtung entsprechender Speicherinfrastruktur ausgeben werden, und auch der Nutzen für die Strafverfolgung sei mehr als fraglich.
"Im Grundsatz handelt es sich hierbei um eine netzpolitische Fehlentscheidung, die wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Bundesregierung sorgfältiger mit den Einwänden der Wirtschaft auseinandergesetzt hätte", resümiert Süme.
"Schutz ist höchst unvollkommen"
Auch die die Journalisten- und Medienorganisationen BDZV, DJV, dju in ver.di, VDZ und VPRT sowie die ARD zeigen sich erwartungsgemäss wenig begeistert: "Die von der Bundesregierung geplante Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung schadet dem Informantenschutz und schränkt dadurch die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland in unvertretbarem Masse ein. Soweit der Abruf der gespeicherten Daten durch Staatsanwälte und Polizeibehörden unzulässig sein soll, ist der vorgesehene Schutz höchst unvollkommen und gefährdet die journalistische Berichterstattungsfreiheit. Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten."