Unitymedia darf Router ohne Zustimmung für Hotspots nutzen

Verbraucherzentrale NRW bedauert Entscheidung

Der Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Schuldzinski, bedauerte die Entscheidung: "Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren." Anbieter sollten Verbraucher von der Sinnhaftigkeit ihrer Angebote überzeugen müssen und nicht Fakten schaffen dürfen, die die Verbraucher aktiv beseitigen müssen, teilte er mit. Die Verbraucherzentrale NRW befürworte aber grundsätzlich die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots.
Nach Überzeugung von Unitymedia hat der BGH dagegen im Sinne der Verbraucher entschieden. "Denn durch das WifiSpot-Angebot entstehen keinerlei Nachteile für Unitymedia-Kunden. Unitymedia nutzt die eigene Infrastruktur sinnvoll zum Vorteil aller Kunden", teilte Unternehmenssprecher Helge Buchheister mit.
In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg stellt Unitymedia nach eigenen Angaben mehr als eine Million Hotspots zur Verfügung. Das private WLAN-Netz sei von dem öffentlichen WLAN-Angebot strikt getrennt. Kunden könnten den Hotspot auf dem von ihnen genutzten Gerät durch Anruf, Mitteilung oder im Online-Kundencenter jederzeit vorübergehend oder vollständig deaktivieren.



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