Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht zum EuGH
Das versteht man unter Vorratsdatenspeicherung
Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man die flächendeckende, anlasslose Erfassung von Telefon- und Internetdaten der Nutzer. Sie wurde einst als Reaktion auf Terroranschläge in Europa eingeführt. Sicherheitsbehörden befürworten sie auch, um zum Beispiel im Kampf gegen Kinderpornografie vorankommen zu können. Kritiker lehnen sie dagegen wegen der Grundrechtseingriffe als viel zu weitgehend ab.
Der EuGH soll die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Damit wird noch einige Zeit bis zu einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vergehen. Bis zu einer solchen Entscheidung hatte die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bereits 2017 ausgesetzt.