Instagram-Influencerin
29.04.2019, 15:26 Uhr
Schleichwerbungsklage gegen Cathy Hummels abgewiesen
Das Landgericht München hat die Schleichwerbungsklage gegen Influencerin Cathy Hummels abgewiesen. Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb. Dieser hat bereits einige Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt.
Cathy Hummels, Moderatorin und Ehefrau von Fussballprofi Mats Hummels
(Quelle: shutterstock.com/ct_photo)
Das Münchner Landgericht hat die Schleichwerbungsklage gegen die Influencerin Cathy Hummels abgewiesen. Ihr Instagram-Account habe einen für jeden ersichtlichen kommerziellen Zweck, so die Begründung.
Die ehemalige Moderatorin und Ehefrau von Bayern-München-Fussballprofi Mats Hummels hatte sich die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb eingehandelt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465.000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung nannte und die Webseiten der Unternehmen verlinkte.
Der in Berlin ansässige Verein hatte ihr deswegen eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung ins Haus geschickt.
Hummels wehrte sich mit dem Argument, sie mache bezahlte Werbung auch als solche kenntlich. Für die beanstandeten Beiträge hat sie nach eigenen Angaben kein Geld oder andere Gegenleistungen erhalten.
Bekannt und gefürchtet
Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Prominenten für seine Abmahnungen bekannt und gefürchtet. Ein Fall machte 2014 Schlagzeilen: Damals verklagte der Verein den Starkoch Alfons Schuhbeck, weil dieser eine orientalische Kräutermischung unter dem Namen "Sexgewürz" verkaufte. Schuhbeck gewann.
In den vergangenen Monaten hat der Verein nun neben Hummels auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Insgesamt wurde nach Verbandsangaben eine zweistellige Zahl von Abmahnungen verschickt. In der Influencer-Szene herrscht nun Unsicherheit, was noch erlaubt ist und was nicht.
Hummels Chancen auf eine Abweisung der Klage standen bereits im Vorfeld nicht schlecht: Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein hatte in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass traditionelle Medien auf Hersteller von Produkten hinweisen könnten, ohne dass das als Schleichwerbung gelte.
Das Urteil wird jedenfalls nicht das Ende der Auseinandersetzungen um Schleichwerbung bedeuten: Hummels Influencer-Kollegin Pamela Reif war ebenfalls von dem Verband verklagt worden, hatte vor dem Landgericht Karlsruhe verloren und zieht nun in die nächste Instanz.