Expertin: Den Zugang zu TikTok kann die US-Regierung nicht wirksam sperren

"Beispiellos und höchst unwahrscheinlich"

An einen landesweiten TikTok-Filter glaubt sie dennoch nicht: "Im Falle eines US-Verbots ist es unwahrscheinlich, dass irgendeine Art von Adressenfilter oder eine ähnliche Blockierung von den Service Providern eingesetzt würde, um ein mögliches Verbot durchzusetzen. Es gibt in den USA Tausende von unabhängig betriebenen Service Providern. Und selbst wenn der Wille vorhanden wäre eine solche Sperrung zu implementieren, wäre eine Koordination dieser Aktivität über so viele Anbieter hinweg beispiellos und höchst unwahrscheinlich.“
Wie absurd der Streit um TikTok und um die mögliche Weitergabe von personenbezogenen Daten von US-Bürgern an den chinesischen Staat wirklich ist, offenbbart ein Blick nach Europa: Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) untersagt die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Unternehmen, die diese in einem Land verarbeiten oder speichern, in dem die DSGVO nicht gilt und deren Datenschutzbestimmungen nicht als mit der DSGVO vereinbar erklärt wurden.
Diesen Status der Vereinbarkeit hat die USA gerade verloren - der EuGH erklärte das EU-US Privacy Shield für ungültig. Deswegen dürfte TikTok Daten von EU-Bürgern eigentlich gar nicht verarbeiten, egal ob das Unternehmen nach chinesischen oder US-amerikanischen Gesetzen handelt. Die Beschränkung auf Server in Europa reicht dabei nicht unbedingt aus, da zum Beispiel die US-Regierung auch Anspruch erhebt auf den Zugriff auf Daten, die US-Firmen ausserhalb der USA speichern.



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