US-Sanktionen 26.08.2020, 15:05 Uhr

Expertin: Den Zugang zu TikTok kann die US-Regierung nicht wirksam sperren

Der Krieg zwischen der US-Regierung und dem Betreiber der Video-App TikTok geht in die entscheidende Runde. Wenn TikTok-Betreiber Bytedance die App nicht an ein US-Unternehmen verkauft, droht ein Verbot in den USA. Doch lässt sich das überhaupt durchsetzen?
(Quelle: shutterstock.com/DANIEL CONSTANTE)
Ein Wirtschaftskrieg mit harten Bandagen: Weil US-Präsident Donald Trump davon überzeugt ist, dass TikTok-Betreiber Bytedance mit der chinesischen Regierung unter einer Decke steckt und illegal Daten von US-Bügern an Peking übermittelt, hat er Bytedance die Pistole auf die Brust gesetzt.
Ein Dekret des Präsidenten von Anfang August erklärt ab 15. September alle Geschäfte von US-Bürgern und -Unternehmen mit TikTok für illegal, es sei denn, das Video-Netzwerk werde bis dahin an ein US-Unternehmen verkauft.
Obwohl Bytedance gegen dieses Dekret bei einem US-Gericht Klage eingereicht hat, scheint der Trump-Plan aufzugehen: Dem Vernehmen nach laufen Verkaufsverhandlungen auf höchsten Touren.

Geht TikTok an einen Trump-Supporter?

Nachdem sich zunächst Twitter interessiert gezeigt hatte, stehen inzwischen als potenzielle Übernahmekandidaten Microsoft und Oracle im Ring. Vor allem letzterer durchaus mit einem faden Beigeschmack, denn Oracle-Chef Larry Ellison ist einer der wichtigsten Trump-Unterstützer im Silicon Valley, er hat unter anderem Spendengalas für Trump in seinem Privat-Anwesen organisiert.
Angelique Medina, Director of Product Marketing bei ThousandEyes
Quelle: ThousandEyes
Sollte es zu keinem Verkauf kommen, sieht das Dekret ein Verbot von TikTok in den USA vor. Wie dieses aussehen könnte, erklärt Angelique Medina, Director of Product Marketing beim Netzwerk-Monitoring-Spezialisiten ThousandEyes: "Da TikTok in erster Linie als mobile App genutzt wird, würden Bemühungen, diese zu verbieten, wahrscheinlich erst einmal darauf hinauslaufen, diese aus den US-amerikanischen App-Stores zu entfernen. Was die Version der Web-Anwendung betrifft, so wären Hosting-Einrichtungen und Anbieter von Cloud-Services wie AWS von Amazon, Google Cloud oder Microsoft Azure, die solche Apps und andere wichtige Dienste hosten, nicht mehr in der Lage, finanzielle Transaktionen mit dem Eigentümer von TikTok in den USA abzuwickeln."
Ein solches Verbot könnte auch Anbieter von Content-Delivery-Netzwerken wie Cloudflare oder Akamai treffen, die Inhalte zwischenspeichern und schnelleres Laden von Streaming-Videos bieten. Sie, so schätzt Medina, würden möglicherweise daran gehindert, die App in den USA anzubieten.
Doch könnte dies dazu führen, den Zugang auf TikTok aus den USA generell zu stoppen? Das hält Medina für nahezu ausgeschlossen. Um den Zugang zu TikTok grundsätzlich zu unterbinden, sei es theoretisch möglich, IP-Adressen zu blockieren oder DNS-Auflösung, den Prozess der Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen, zu verwenden, erklärt die Expertin. Dadurch würde verhindert, dass Nutzer eine Website erreichen können. Neu sei dies nicht, sagt Medina: "Das sind Methoden, die Schulen und sogar einige Arbeitgeber heutzutage anwenden, um den Zugang zu unangemessenen Inhalten zu verhindern." 

"Beispiellos und höchst unwahrscheinlich"

An einen landesweiten TikTok-Filter glaubt sie dennoch nicht: "Im Falle eines US-Verbots ist es unwahrscheinlich, dass irgendeine Art von Adressenfilter oder eine ähnliche Blockierung von den Service Providern eingesetzt würde, um ein mögliches Verbot durchzusetzen. Es gibt in den USA Tausende von unabhängig betriebenen Service Providern. Und selbst wenn der Wille vorhanden wäre eine solche Sperrung zu implementieren, wäre eine Koordination dieser Aktivität über so viele Anbieter hinweg beispiellos und höchst unwahrscheinlich.“
Wie absurd der Streit um TikTok und um die mögliche Weitergabe von personenbezogenen Daten von US-Bürgern an den chinesischen Staat wirklich ist, offenbbart ein Blick nach Europa: Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) untersagt die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Unternehmen, die diese in einem Land verarbeiten oder speichern, in dem die DSGVO nicht gilt und deren Datenschutzbestimmungen nicht als mit der DSGVO vereinbar erklärt wurden.
Diesen Status der Vereinbarkeit hat die USA gerade verloren - der EuGH erklärte das EU-US Privacy Shield für ungültig. Deswegen dürfte TikTok Daten von EU-Bürgern eigentlich gar nicht verarbeiten, egal ob das Unternehmen nach chinesischen oder US-amerikanischen Gesetzen handelt. Die Beschränkung auf Server in Europa reicht dabei nicht unbedingt aus, da zum Beispiel die US-Regierung auch Anspruch erhebt auf den Zugriff auf Daten, die US-Firmen ausserhalb der USA speichern.



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