EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien

Keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz

Das Urteil ist für die Schweiz nicht anwendbar. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU und im Zusammenhang mit dem Urheberrecht besteht bislang kein bilaterales Abkommen.

Schweizerinnen und Schweizer müssen aber bei Aufenthalten im Ausland darauf achten, keine Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing oder Streaming zu begehen. So werden immer wieder Schweizer abgemahnt, die Filesharing in den Ferien betreiben.

Auch in der Schweiz ist es empfehlenswert, keine fragwürdigen Streaming-Websites zu nutzen, denn unabhängig von der Rechtslage trifft man beim Besuch solcher Websites häufig auf Schadsoftware, betrügerische Werbung und andere unerwünschte Inhalte.




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