Schweiz nicht betroffen
26.04.2017, 15:05 Uhr
EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien
Laut dem Europäische Gerichtshof ist ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen.
Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstossen. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.
Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.
Nutzer in der Schweiz sind von diesem Urteil nicht betroffen. Der Rechtsanwalt Martin Steiger schreibt dazu:
Keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz
Das Urteil ist für die Schweiz nicht anwendbar. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU und im Zusammenhang mit dem Urheberrecht besteht bislang kein bilaterales Abkommen.
Schweizerinnen und Schweizer müssen aber bei Aufenthalten im Ausland darauf achten, keine Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing oder Streaming zu begehen. So werden immer wieder Schweizer abgemahnt, die Filesharing in den Ferien betreiben.
Auch in der Schweiz ist es empfehlenswert, keine fragwürdigen Streaming-Websites zu nutzen, denn unabhängig von der Rechtslage trifft man beim Besuch solcher Websites häufig auf Schadsoftware, betrügerische Werbung und andere unerwünschte Inhalte.
Schweizerinnen und Schweizer müssen aber bei Aufenthalten im Ausland darauf achten, keine Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing oder Streaming zu begehen. So werden immer wieder Schweizer abgemahnt, die Filesharing in den Ferien betreiben.
Auch in der Schweiz ist es empfehlenswert, keine fragwürdigen Streaming-Websites zu nutzen, denn unabhängig von der Rechtslage trifft man beim Besuch solcher Websites häufig auf Schadsoftware, betrügerische Werbung und andere unerwünschte Inhalte.