DSGVO-Problematik: Meldepflicht versus Bussgeld

Folgen für die betroffenen Personen

Das BayLDA stellt zunächst klar, dass "im Zusammenhang mit der Meldung von Datenschutzverletzungen der Fokus von Verantwortlichen, aber auch der Aufsichtsbehörden, immer darauf gelegt werden sollte, dass die für die betroffenen Personen nachteiligen Folgen möglichst schnell und umfassend abgewendet werden". Für Verantwortliche wichtiger ist die Aussage, dass bis auf Weiteres die Vorschrift nicht nur als Verwertungs-, sondern sogar als Verwendungsverbot an­gesehen wird, das heisst, dass eine gemeldete Datenschutzverletzung grundsätzlich nicht zum Gegenstand eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gemacht wird. Eine verspätete oder unterlassene Meldung könne hingegen sehr wohl ein Bussgeld nach sich ziehen.
Es empfiehlt sich deshalb, vor einer Meldung oder Benachrichtigung genau zu prüfen, ob tatsächlich eine Pflicht dazu besteht. Sollte das so sein, ist darauf zu achten, nur solche Informationen in die Meldung aufzunehmen, die zwingend vorgeschrieben sind. Denn auch wer Fragen einer Behörde beantwortet und sich dadurch selbst belastet, obwohl er zur Beantwortung nicht verpflichtet ist, kann sich später nicht darauf berufen, sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, sei verletzt.



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