Portale, Streaming, Online-Magazine 03.10.2019, 15:29 Uhr

Abos im Internet: Was Anbieter dürfen und was nicht

Immer wieder berichten Verbraucherschützer über dubiose Online Shops oder -Portale, wo man mit einer angeblich kostenlosen Registrierung ein kostenpflichtiges Abo abschliesst. Wir zeigen, was Anbieter dürfen und was Nutzer beachten müssen.
Wer nicht aufpasst, schliesst vielleicht unfreiwillig ein Abo ab.
(Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
Abos sind im Internet einfach abzuschliessen - manchmal unfreiwillig einfach. Bei all den Verträgen für Portale, Streaming-Dienste, Online-Magazine und Co. verlieren viele jedoch den Überblick. Sie wundern sich beim Blick auf den Kontoauszug mitunter über bestimmte Beträge, die seit Monaten abgebucht werden.
Besonders versteckte Abo-Verträge und automatische Vertragsverlängerungen können für Überraschungen sorgen. Gut zu wissen: Anbieter dürfen solche Klauseln nicht im Kleingedruckten verstecken. "Wie lange ich den Vertrag schliesse, muss direkt bei Vertragsschluss sichtbar sein", erklärt Josephine Frindte von der Verbraucherzentrale Berlin. Bei Handyverträgen sei eine zweijährige Mindestlaufzeit üblich, bei anderen Diensten eine kürzere. Auch die Kosten sollten in den Vertragsdetails vorne stehen.
Die Angaben zur Vertragsverlängerung müssen in den AGB deutlich hervorgehoben sein. "Anbieter dürfen in den Geschäftsbedingungen nicht etwas verstecken, was ich wissen muss", erklärt Horst Leis, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein.
Die Experten raten daher, AGB und Vertragsbestimmungen genau zu lesen, bevor man kauft. Frindte: "Die wichtigsten Fragen sind: Wie lange ist die Vertragsdauer, wie lange ist meine Kündigungsfrist, welchen Preis habe ich zu bezahlen und was kaufe ich?"

Apps helfen beim Kündigen von Verträgen

Ein weiteres Problem: Man verliert leicht den Überblick darüber, welches Abo wann zu kündigen ist, bevor es in die Verlängerung geht. Wer einen Vertrag abschliesst und weiss, dass der nur für drei Monate benötigt wird, sollte nach dem Abschluss direkt die entsprechende Kündigung schicken, rät Frindte. Viele Dienste schicken auch Erinnerungsmails, bevor ein Vertrag verlängert wird.
Wer keine Abo-Liste führen will, kann mit digitalen Hilfsmitteln den Überblick behalten - etwa mit Vertragskündigungs-Apps wie Aboalarm ( iOS/ Android) oder Volders ( iOS/ Android). Sie informieren über über das nahe Ende oder die Verlängerung des Vertrages. Ein weiterer Vorteil ist, dass man Verträge direkt in der App kündigen kann - allerdings gegen Gebühr. Die Website kündigen.de bietet einen ähnlichen kostenpflichtigen Service an.

Kündigung muss dokumentiert sein

Auf welchem Weg die Kündigung eingereicht werden muss, steht immer in den AGB. Allgemein gilt: "Eine Kündigung sollte man auf jeden Fall immer nachweisbar erklären", sagt Frindte. Man müsse beweisen können, dass sie beim Vertragspartner eingegangen sei. "Entweder man kündigt postalisch per Einschreiben, oder per Fax, wenn man eine Faxnummer hat", rät sie.
Bei Verträgen, die online abgeschlossen wurden, gelten unter Umständen Sonderregeln: "Wenn eine E-Mail-Adresse auf der Webseite steht, und die Kommunikation per E-Mail normal ist, dann geht auch eine Kündigung per E-Mail", so Frindte. Bei Angeboten, die per SMS oder Messenger-Chatnachricht abgeschlossen werden, sei die Kündigung über den jeweils gleichen Kanal möglich.
Kann man nur über ein Online-Kontaktformular kündigen, empfiehlt Anwalt Leis, Bildschirmfotos zu machen. Von der Kündigung per Telefon sei abzuraten, da man sie schwer nachweisen könne. "Immer dokumentieren, was Sie getan haben", betont er.

Mit Sperre vor Abo-Fallen schützen

Besonders ärgerlich sind Abo-Fallen, in die Smartphone-Nutzer oft ungewollt tappen. Mitunter reicht hier schon ein Fingertipp auf ein Werbebanner und man schliesst ein Abo ab, dass über die Rechnung des Mobilfunkanbieters abgerechnet wird. Nicht selten merkt man das erst nach Monaten. Schutz davor bietet eine Drittanbietersperre, die man sich beim Provider einrichten kann.
Auch sonst ist Vorsicht geboten: Immer wieder berichten Verbraucherschützer über dubiose Online Shops oder -Portale, wo man mit einer angeblich kostenlosen Registrierung ein kostenpflichtiges Abo abschliesst. Wer Rechnungen für ungewollte Bestellungen bekommt, sollte sie nicht zahlen und schriftlich Einspruch erheben, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.




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