19.04.2014, 00:00 Uhr
Taxifahrer klagt - Einstweilige Verfügung gegen Uber
Schlechte Nachricht für den Limousinen-Service Uber, gute Nachricht für Berliner Taxifahrer: Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen das amerikanische Start-up erlassen.
Ein Taxifahrer in Berlin will sich von einem amerikanischen Start-up nicht sein Geschäft verderben lassen: Richard Leipold, Vorsitzender der Berliner Taxivereinigung (BTV), hat eine einstweilige Verfügung gegen den Limousinen-Vermittler Uber beantragt - und hat damit Erfolg. Das Berliner Landgericht hat dem US-Unternehmen untersagt, "im Bundesland Berlin mittels der Smartphone App UBER taxenähnlichen Verkehr zu betreiben", schreibt Leipold auf der Seite der BTV.
Hintergrund des Beschlusses sei das wettbewerbswidrige Verhalten des Start-ups, das systematisch gegen das Personenbeförderungsgesetz verstossen würde. Zum Schutz des Taxigewerbes dürfen Limousinen-Services keine Fahrgäste spontan aufnehmen und befördern. Anders als Taxifahrer müssen diese als Mietwagenunternehmen nach jeder Fahrt wieder zum Betriebssitz zurückkehren und von dort aus neue Aufträge annehmen. Limousinen-Fahrer von Uber würden sich an diese gesetzliche Rückkehrverpflichtung jedoch nicht halten, sondern hielten sich "taxenähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können", schreibt Leipold.
Der Taxifahrer Leipold müsste nun die im Eilverfahren erwirkte einstweilige Verfügung vollstrecken. Wie sueddeutsche.de berichtet, wird Leipold dies aber nicht machen, weil er sich weitere Schritte nicht leisten kann: "Aus wirtschaftlichen Gründen kann ich keinen Gerichtsvollzieher nach Amsterdam schicken und ihn die einstweilige Verfügung vollstrecken lassen", sagt er. Uber wiederrum hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Auch das erst am Dienstag von Uber gestartete Angebot "Uber Pop", womit das Unternehmen auch Privatpersonen als Fahrer vermittelt, dürfte bei Taxifahrern weiter auf Ärger stossen. Faz.net zufolge erklärte etwa der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband, über das Smartphone-Programm werde eine "rechtswidrige gewerbliche Personenbeförderung" organisiert.
In Belgien ist dieser Service von einem Handelsgericht in Brüssel bereits verboten worden, weil die Fahrer über keine Lizenz verfügen. EU-Kommissarin Neelie Kroes zeigte sich von dieser Entscheidung wenig erfreut. Sie sei empört über die Entscheidung, schreibt sie auf ihrer Homepage. Die Entscheidung würde nicht die Fahrgäste, sondern das Taxi-Kartell schützen.
Die erste kürzlich gegründete Mitfahr-App WunderCar wird diese Nachrichten wohl gespannt verfolgen. WunderCar ist eine mobile iOS-App und eine Community, mit der Menschen in Grossstädten jederzeit spontan eine Mitfahrgelegenheit finden. (ph/iw)
Hintergrund des Beschlusses sei das wettbewerbswidrige Verhalten des Start-ups, das systematisch gegen das Personenbeförderungsgesetz verstossen würde. Zum Schutz des Taxigewerbes dürfen Limousinen-Services keine Fahrgäste spontan aufnehmen und befördern. Anders als Taxifahrer müssen diese als Mietwagenunternehmen nach jeder Fahrt wieder zum Betriebssitz zurückkehren und von dort aus neue Aufträge annehmen. Limousinen-Fahrer von Uber würden sich an diese gesetzliche Rückkehrverpflichtung jedoch nicht halten, sondern hielten sich "taxenähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können", schreibt Leipold.
Der Taxifahrer Leipold müsste nun die im Eilverfahren erwirkte einstweilige Verfügung vollstrecken. Wie sueddeutsche.de berichtet, wird Leipold dies aber nicht machen, weil er sich weitere Schritte nicht leisten kann: "Aus wirtschaftlichen Gründen kann ich keinen Gerichtsvollzieher nach Amsterdam schicken und ihn die einstweilige Verfügung vollstrecken lassen", sagt er. Uber wiederrum hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Auch das erst am Dienstag von Uber gestartete Angebot "Uber Pop", womit das Unternehmen auch Privatpersonen als Fahrer vermittelt, dürfte bei Taxifahrern weiter auf Ärger stossen. Faz.net zufolge erklärte etwa der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband, über das Smartphone-Programm werde eine "rechtswidrige gewerbliche Personenbeförderung" organisiert.
In Belgien ist dieser Service von einem Handelsgericht in Brüssel bereits verboten worden, weil die Fahrer über keine Lizenz verfügen. EU-Kommissarin Neelie Kroes zeigte sich von dieser Entscheidung wenig erfreut. Sie sei empört über die Entscheidung, schreibt sie auf ihrer Homepage. Die Entscheidung würde nicht die Fahrgäste, sondern das Taxi-Kartell schützen.
Die erste kürzlich gegründete Mitfahr-App WunderCar wird diese Nachrichten wohl gespannt verfolgen. WunderCar ist eine mobile iOS-App und eine Community, mit der Menschen in Grossstädten jederzeit spontan eine Mitfahrgelegenheit finden. (ph/iw)