13.09.2006, 00:00 Uhr

Weitere Tests mit der elektronischen Stimmabgabe bewilligt

Der Bundesrat hat für die eidgenössische Volksabstimmung vom 26. November 2006 weiteren Tests mit der elektronischen Stimmabgabe zugestimmt. Der Kanton Zürich setzt Vote électronique zum zweiten Mal bei einer eidgenössischen Abstimmung ein, im Kanton Neuenburg ist es bereits der dritte Test. Nach den erfolgreichen Einsätzen ihrer Systeme zur elektronischen Stimmabgabe dürfen die Kantone Neuenburg und Zürich im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. November 2006 wiederum einen Teil ihres Elektorats zur elektronischen Stimmabgabe zulassen.
Für die elektronische Stimmabgabe wird den ausgewählten Personen mit dem Stimmrechtsausweis per Post ein Geheimcode zugestellt. Der Stimmrechtsausweis mit Informationsunterlagen ermöglicht den Zugriff auf das elektronische Abstimmungssystem. Anschliessend kann ein elektronischer Stimmzettel ausgefüllt werden. Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig übermittelt und in die elektronische Urne abgelegt. Wie bei der brieflichen Stimmabgabe, können auch elektronische Stimmen ab dem Erhalt der Stimmrechtsausweise bis zum Samstagmittag vor dem Abstimmungssonntag abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist von allen handelsüblichen Computergeräten mit Internet-Anschluss aus möglich. Im Kanton Zürich können wahlweise auch Handys mit SMS-Funktion eingesetzt werden. Die Stimmabgabe erfolgt anonym, das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt. (ph) http://www.admin.ch



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