20.03.2007, 00:00 Uhr
Swisscom investiert in den Netzausbau und lanciert neue Angebote
Am 1. April 2007 treten das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften in Kraft. Das Gesetz beschränkt die Regulierung ausdrücklich auf das Kupfer-Anschlussnetz, um neue Investitionen zu schützen. Daher kann Swisscom laut eigenen Angaben weiterhin massiv in den Ausbau der landesweiten Netzinfrastruktur investieren. Zudem biete das Unternehmen neue, gesetzliche vorgeschriebene Zugangsdienste an. Am Projekt für die Entwicklung und Bereitstellung der neuen regulierten Angebote waren über 300 Mitarbeitende beteiligt; die Kosten belaufen sich auf rund CHF 50 Mio.
Das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) und die Ausführungsvorschriften verpflichten marktbeherrschende Telekommunikationsunternehmen, ihren Konkurrenten Zugangsdienste zu Preisen anzubieten, die nach der LRIC-Methode berechnet werden. Von der Regulierung der Zusatzdienste betroffen ist gemäss Gesetz nur das Kupfer-Anschlussnetz, davon ausgenommen und damit geschützt sind dagegen etwa Investitionen in Glasfasernetze. Dank dem gewährten Investitionsschutz investiert Swisscom weiterhin massiv in den Ausbau der landesweiten Netzinfrastruktur. Das Unternehmen investiert jährlich rund CHF 500 Mio. bis CHF 700 Mio. in das Festnetz, davon dreistellige Millionenbeträge alleine in die leistungsfähige Technologie VDSL. Bis Ende 2007 will Swisscom rund 50 Prozent der Schweizer Haushalte mit dieser Hochgeschwindigkeits-Infrastruktur (bis 30 Mbit/s Bandbreite) abdecken. (ph) http://www.swisscom.ch
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