18.01.2006, 00:00 Uhr
IFPI mit ersten Strafanzeigen gegen Schweizer Raubkopierer
Der Verband der schweizerischen Musikwirtschaft (IFPI) hat die ersten Strafanzeigen gegen private Raubkopierer bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eingebracht. Eigentlich suchte die IFPI mit den ermittelten Raubkopierern eine aussergerichtliche Lösung ohne Strafanzeige. Diese sollten sich dazu verpflichten, die illegalen Musikdateien zu löschen, die weitere gesetzwidrige Nutzung von Musik im Internet zu unterlassen sowie Kosten- und Schadenersatz zwischen 3 000 und 9 000 Franken zu zahlen. Die IFPI hatte die Provider aufgefordert, ihren betroffenen Kunden die Forderungsschreiben der IFPI weiterzuleiten, weil nur die Provider die genauen Kundendaten haben. Aus rechtlichen Gründen haben die Provider eine Weiterleitung der Forderungsschreiben an die Raubkopierer abgelehnt. Deshalb gehe die IFPI nun mit Strafanzeigen gegen die Raubkopierer vor. Denn im Strafrechtsfall sind die Provider gemäss IFPI dazu verpflichtet, den Behörden die Identität des Nutzers bekannt zu geben. (ph) http://www.ifpi.ch