28.07.2006, 00:00 Uhr

eCH spezifiziert weltweit gültige elektronische Postadressen

Der Verein eCH für eGovernment-Standards hat den Standard eCH-0010 «Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden» nach vorgängiger öffentlicher Vernehmlassung genehmigt. Der Datenstandard eCH-0010 «Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden» spezifiziert das Format für die elektronische Übermittlung von Postadressen. eCH-Postadressen enthalten die vollständigen Angaben, die benötigt werden, damit Postunternehmen weltweit adressierte Briefe und Pakete beim richtigen Empfänger abliefern. Für Vorgaben zur Darstellung von Adressen ist der Weltpostverein zuständig. Anders als die Schweizer Norm für Gebäudeadressen [SNV 612040] dient die eCH-Postadresse zur Adressierung von Personen und Organisationen im In- und Ausland. Da im eGovernment in der Schweiz die einheimischen Adressen am häufigsten benötigt werden, wird den nationalen Bedürfnissen besondere Beachtung geschenkt. Die Form der Darstellung und die Reihenfolge der Felder auf den ausgedruckten Postadressen variieren von Land zu Land. Darstellungsinformationen sind nicht Teil des eCHStandards. Für diese ist der Weltpostverein zuständig und die jeweiligen Länder haben eigene Vorgaben der Postbetriebe. Der Datenstandard eCH-0010 «Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden» steht auf der Website www.ech.ch kostenlos zur Verfügung. (ph) http://www.ech.ch



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