Nach Datenleck bei Google+ 09.10.2018, 14:03 Uhr

Hamburger Datenschützer ermittelt gegen Google

Johannes Caspar, Hamburger Datenschutz-Beauftragter, hat gegen Google nach dem Bekanntwerden des Datenlecks Ermittlungen eingeleitet. Dabei werde - mit Blick auf die DSGVO - die zentrale Frage sein, wann die Lücke durch Google geschlossen wurde.
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Der Hamburger Datenschutz-Beauftragte Johannes Caspar hat Ermittlungen zum jahrelangen Datenleck beim Online-Netzwerk Google+ eingeleitet. "Offenbar hat Google den Vorfall bewusst verschwiegen, damit Gras über die Sache wächst", erklärte Caspar der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. "Zentrale Frage wird sein, wann die Lücke durch Google geschlossen wurde", betonte der Datenschützer mit Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai greift und hohe Strafen bei Verstössen vorsieht.

Habe Google den Fehler wie am Montag mitgeteilt noch im März ausgeräumt, gelte dafür das alte Recht des Bundesdatenschutzgesetzes. "Dies setzt bei der Informationspflicht hohe Hürden und greift nur für den Fall, dass besonders sensible Daten von der Lücke betroffen waren", erläuterte Caspar. Auch seine Behörde habe von dem Datenleck aus den Medien erfahren. "Letztlich erschwert die Verschleierung des Tathergangs und der zeitliche Ablauf die Möglichkeiten, Inhalt und Umfang des Verstosses aufzuklären", kritisierte der Datenschützer.

Leck bei Google

Google hatte am Montag mitgeteilt, dass durch eine Software-Panne bei dem Online-Netzwerk Basis-Profilinformationen wie Name, E-Mail-Adresse, Geschlecht oder das Alter von Nutzern jahrelang für App-Entwickler ohne Erlaubnis abrufbar waren. Der Internet-Konzern habe keine Hinweise darauf, dass die Lücke ausgenutzt wurde - habe aber auch keine Daten, um das rückwirkend zu prüfen. Die Lücke sei im März entdeckt und umgehend geschlossen worden. Zugleich entschied sich der Konzern damals, weder die potenziell Betroffenen, noch die Öffentlichkeit zu informieren.

Für Caspar ist die Situation vergleichbar mit dem Facebook-Datenskandal um Cambridge Analytica, "bei dem bereits für die Masse der einzelnen Fälle Verjährung eingetreten war und eine nachträgliche Ahndung nur nach dem alten Recht möglich gewesen war". Die Weitergabe der Informationen von Facebook-Nutzern an die Datenanalyse-Firma war erst mehrere Jahre später bekanntgeworden, obwohl das Online-Netzwerk seit Ende 2016 davon wusste.




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