Transparenzbericht 13.10.2014, 09:25 Uhr

Google hat mehr als 200.000 Links entfernt

In seinem Transparenzbericht gibt Google Einblick in die bisher bearbeiteten Anträge zum Löschen von URLs. In Deutschland hatte jede zweite Anfrage Erfolg. Vor allem Facebook-Links wurden entfernt.
(Quelle: Shutterstock.com/Alexander Supertramp)
Als Teil einer Auflage des Europäischen Gerichtshofes muss Google Anfragen von Einzelpersonen Gehör prüfen, die Suchergebnisse zu ihrem Namen aus dem Netz entfernen lassen wollen. Die Ergebnisse dieses Vorgehens stellt der Internetkonzern jetzt in seinem Transparenzbericht vor. Seit Mai 2014 hat das Unternehmen 146.357 solche Anfragen in Europa erhalten und deshalb 498.737 URLs überprüft. Dabei
wurden europaweit 41,8 Prozent der beanstandeten Links entfernt, so das Unternehmen im Transparenzbericht.
In Deutschland wurden insgesamt 25.206 Anfragen mit  88.973 URLs bearbeitet - und 53 Prozent der Links gelöscht. Im europäischen Vergleich zeigen sich deutliche Unterschiede. In Frankreich wurden mit 51,5 Prozent ebenfalls mehr als die Hälfte der Löschanfragen für Links positiv beschieden, in Italien nur 24,2 Prozent, in Grossbritannien 35,4 Prozent, in Spanien 34,1 Prozent. Das Unternehmen nennt als berechtigtes Beispiel den Fall einer Verbrechens. "Wir haben ein Ersuchen von einem Vergewaltigungsopfer erhalten, einen Link zu einem Zeitungsartikel zu entfernen, in dem über die Tat berichtet wird. Wir haben die Seite aus den Suchergebnissen für den Namen des Opfers entfernt."
Google führt in einer Übersicht darüber hinaus die Domains auf, für die die meisten URLs gelöscht wurden. An erster Stelle steht dabei facebook.com mit 3.353 entfernten Verweisen, gefolgt von profileengine.com (3.298 entfernte URLs) und Googles eigenes Videoportal Youtube mit 2.397 URLs.
Für die Bearbeitung der Beschwerden analysiert Google nach eigenen Angaben jede Anfrage einzeln und fragt unter Umständen bei den Betroffenen weitere Informationen an. "Bei der Analyse überprüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete oder unzutreffende Informationen zur betreffenden Person enthalten", so der Konzern. "Ausserdem untersuchen wir, ob ein öffentliches Interesse daran besteht, dass die Informationen in unseren Suchergebnissen verfügbar bleiben."
Google hatte im Mai 2014 angkündigt, gelöschte Inhalte mit einem Hinweis zu kennzeichnen. Im zweiten Halbjahr 2013 lag Deutschland bei der Zahl der beantragten Löschungen weltweit an zweiter Stelle.




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