Stadt Zürich digitalisiert Baugesuche
Rechtliche Grundlagen müssen noch folgen
Aus technischer Sicht ist bereits heute ein vollständig digitaler Baubewilligungsprozess möglich, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Kanton Zürich sind jedoch noch nicht vorhanden. Gesuchstellende müssen so zusätzlich zur digitalen Eingabe gewisse Unterlagen in Papierform einreichen. Auch der Bauentscheid zuhanden der Bauherrschaft wird nach wie vor in gedruckter Form verschickt.
Um einen durchgängig elektronischen Baubewilligungsprozess zu ermöglichen, seien insbesondere im Verwaltungsverfahrensgesetz (VRG), im Planungs- und Baugesetz (PBG) und der Bauverfahrensverordnung (BVV) die entsprechenden Bestimmungen zu schaffen beziehungsweise anzupassen, heisst es seitens der Stadt. Der Kanton Zürich arbeite daher im Rahmen des Projekts «eBaugesucheZH – volldigital» mit allen Nutzergruppen an einem entsprechenden Vorschlag zuhanden des Regierungsrats.