E-Voting der Post 06.03.2023, 12:20 Uhr

Bundesrat bewilligt Wiederaufnahme der Versuche mit E-Voting-System der Post

In den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau darf ab 18. Juni 2023 im Rahmen eines Versuchsbetriebs das neue E-Voting-System der Post getestet werden.
(Quelle: Pixabay/NMGZ Archiv)
Somit können im Juni erstmals seit 2019 ausgewählte Stimmberechtigte wieder elektronisch abstimmen, schreibt die Post im Blog. Ob im Herbst auch elektronisch gewählt werden kann, entscheiden die drei Kantone, die um eine Grundbewilligung ersucht haben. In Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau soll dies jedoch nur für einen kleinen Teil der Stimmberechtigung gelten. E-Voting soll in allen drei Kantonen den Auslandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stehen. Im Kanton St. Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die das möchten, für elektronische Stimmabgabe anmelden. Insgesamt beantragen die Kantone die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten für den ersten Urnengang, schreibt der Bundesrat (BR) in einem Communiqué. Dies entspricht rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.
Die erteilte Grundbewilligung des Bundesrats für die Wiederaufnahme der Versuche gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 18. Juni 2023.

Keine Rückschlüsse von Stimme auf stimmberechtigte Person möglich

Wie die Post schreibt, erhalten Stimmberechtigte in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau, zusätzlich zu den üblichen Abstimmungsunterlagen, individuelle Sicherheitscodes für die elektronische Stimmabgabe. Damit kann man sich auf der E-Voting-Plattform des Wohnkantons anmelden und elektronisch abstimmen. Sämtliche Informationen, die während der Stimmabgabe übermittelt werden, seien anonymisiert und durch eine End-to-End-Verschlüsselung geschützt. Eine vom Kanton eingesetzte Wahlkommission könne den gesamten elektronischen Abstimmungsprozess überprüfen. «Rückschlüsse von der Stimme auf die stimmberechtigte Person sind zu keiner Zeit möglich», schreibt die Schweizerische Post im Blog weiter.
Der Quellcode des neuen Post-E-Voting-Systems und die Dokumentation sind seit 2021 veröffentlicht. Seither wird es immer wieder von einer Expertengruppe geprüft. Im April 2022 attestierten Experten für IT-Sicherheit eine deutliche Verbesserung, aber auch noch Mängel (PCtipp berichtete). Vergangenen Herbst liess die Post das fortlaufend überarbeitete neue System in einem Intrusionstest von ethischen Hackern angreifen. Nach Angaben der Post gelang es trotz 60'000 Angriffen niemandem, in das System oder gar die elektronische Urne einzudringen.




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