Elektronikgeräte 05.02.2024, 09:44 Uhr

Recht auf Reparatur beschlossen

Der lange diskutierte Rechtsanspruch auf Reparaturen von Elektronikgeräten wird jetzt Realität. Darauf haben sich das EU-Parlament und Vertreter der Mitgliedsstaaten geeinigt.
(Quelle: Shutterstock / Vlad Teodor)
In der Europäischen Union soll ein soge­nanntes Recht auf Repa­ratur einge­führt werden. Die Unter­händler des EU-Par­laments und der Einzelstaaten einigten sich darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie der "Weissen Ware" wie Kühl­schränke oder Staub­sauger und von elektronischen Alltagsprodukten wie Handys und Smartphones diese künftig auf Wunsch der Verbraucher repa­rieren müssen.
So sollen sich Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Für reparierte Geräte wird die gesetzliche Garantie um ein Jahr verlängert. Ersatzteile müssen bereitgehalten und auch an unabhängige Werkstätten verkauft werden.
Ausgenommen von dem Gesetz, das noch genau formuliert werden muss, sollen verschiedene Produktgruppen wie beispielsweise Möbel oder Kopfhörer sein. Dem Entwurf müssen noch das EU-Parlament und die Einzelstaaten formell zustimmen, was angesichts der jetzt erzielten Einigung aber nur eine Formsache sein dürfte.
"Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerf­gesell­schaft zu leben", sagte der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, René Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produ­zierten die euro­päi­schen Verbrau­cher im Jahr, weil Produkte nicht repa­riert und durch Neuware ersetzt würden. Dazu kämen noch die schädlichen Emissionen bei der Herstellung von Neuware.



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