Worauf es bei IP-Kameras ankommt

Bewegungssensoren erkennen Tiere und Menschen

Die Kameras verfügen meist über Bewegungssensoren. Diese nutzen elektromagnetische Wellen mit einer hohen Frequenz, um die Umgebung zu scannen. Als Auslöser zur Aufnahme können zum Beispiel nur Objekte definiert werden, die selbst eine Wärmequelle darstellen - darunter Menschen, Tiere, aber auch Fahrzeuge.
«Über eine zugehörige App kann dann eine Push-Mitteilung auf dem Smartphone erscheinen, wenn eine Bewegung erkannt wird», erklärt Tim Metzger vom Technikportal «Netzwelt.de». Eine praktische Funktion sind ausserdem einstellbare Aufnahmezeiten, so dass die Kamera nur bei Abwesenheit aktiv ist.
Beim Kauf sollten Verbraucher auf einige Qualitätsstandards achten. Wenn die IP-Kamera für den Ausseneinsatz vorgesehen ist, sollte sie wetterbeständig und daher mindestens gemäss IP65 geschützt sein, so Metzger. Die Schutzart IP65 besagt, dass die Kamera staubdicht und gegen Strahlwasser aus einem beliebigen Winkel geschützt ist.

HD-Auflösung und Weitwinkeloptik

IP-Kameras sollten mindestens HD-Auflösung bieten und über eine Weitwinkeloptik ab 100 Grad aufwärts verfügen, um einen möglichst grossen Teil der Umgebung abzudecken. Um auch im Dunkeln «sehen» zu können, benötigt eine Netzwerkkamera Infrarot-LEDs.
Zudem sollten Verbraucher darauf achten, dass die Kamera und die jeweilige App oder PC-Anwendung mit einem sicheren Passwort geschützt ist. «Wichtig ist, nach der Ersteinrichtung das Standardpasswort zu ändern und stets die aktuelle Firmware zu installieren», empfiehlt Metzger. «Das beugt eventuellen Sicherheitslücken vor.»

Hinweisschild für Besucher

Wer eine Überwachungskamera aufstellt, platziert idealerweise eine Warnung und macht Besucher durch ein Hinweisschild darauf aufmerksam, dass sie gefilmt werden, rät die Stiftung Warentest. Rechtlich auch wichtig: Eine Aussenkamera muss in der Regel so installiert werden, dass sie nur das eigene Haus oder Grundstück filmt.
Auch das Filmen in den eigenen vier Wänden etwa von Putzkräften unterliegt gegebenenfalls rechtlichen Schranken. Es ist laut der Stiftung Warentest, wenn überhaupt, nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich verzichten sollte man auf Kameras im Bad. Von Maximilian Konrad, dpa




Das könnte Sie auch interessieren