Bundesrat
24.10.2016, 07:10 Uhr
Jugendmedienschutz bei Filmen und Computerspielen verstärken
Der Bundesrat will Kinder und Jugendliche künftig besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Auch der Schutz vor ungeeigneten Inhalten im Internet wird abgeklärt.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, bis Ende 2017 ein Gesetz auszuarbeiten, das Alterskennzeichnungen und Abgabebeschränkungen für Videos und Games schweizweit einheitlich regelt.
Weil Videos und Computerspiele heute einfach verfügbar sind, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Medieninhalten besonders wichtig. Bisher förderte der Bund mit dem Programm „Jugend und Medien“ zusammen mit den Kantonen und Branchenverbänden die Medienkompetenz der Jugendlichen. Nun will der Bundesrat entsprechend den Erfahrungen des Programms in Zusammenarbeit mit denselben Akteuren den Jugendmedienschutz zusätzlich mit regulierenden Massnahmen stärken.
Bestehende Regelungen sind lückenhaft
Der Kinder- und Jugendmedienschutz im Film- und Computerspielebereich weist Lücken auf: Die Alterskennzeichnung und die Zugangskontrolle im Kino sowie die Abgabekontrolle bei DVD’s und Computerspielen sind in den meisten Kantonen nicht gesetzlich geregelt. Gewisse Schutzlücken bestehen zudem bei Abrufdiensten (Video on demand) und Videoplattformdiensten (z. B. YouTube). Zwar haben die Branchenverbände selbst Regeln für die angeschlossenen Unternehmen erlassen, diese weisen aber besonders bei der Kontrolle und Sanktionierung Defizite auf.
Weil Videos und Computerspiele heute einfach verfügbar sind, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Medieninhalten besonders wichtig. Bisher förderte der Bund mit dem Programm „Jugend und Medien“ zusammen mit den Kantonen und Branchenverbänden die Medienkompetenz der Jugendlichen. Nun will der Bundesrat entsprechend den Erfahrungen des Programms in Zusammenarbeit mit denselben Akteuren den Jugendmedienschutz zusätzlich mit regulierenden Massnahmen stärken.
Bestehende Regelungen sind lückenhaft
Der Kinder- und Jugendmedienschutz im Film- und Computerspielebereich weist Lücken auf: Die Alterskennzeichnung und die Zugangskontrolle im Kino sowie die Abgabekontrolle bei DVD’s und Computerspielen sind in den meisten Kantonen nicht gesetzlich geregelt. Gewisse Schutzlücken bestehen zudem bei Abrufdiensten (Video on demand) und Videoplattformdiensten (z. B. YouTube). Zwar haben die Branchenverbände selbst Regeln für die angeschlossenen Unternehmen erlassen, diese weisen aber besonders bei der Kontrolle und Sanktionierung Defizite auf.
Gesetzlicher Rahmen auf Bundesebene
Auf nationaler Ebene soll ein rechtlich verbindlicher Rahmen für die Regelungen der Branchen (z. B. Ausweiskontrollen) geschaffen werden. Der Bund übernimmt steuernde und überwachende Funktionen, während die Branchenverbände und Kantone zuständig sind für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes. Damit kann rasch auf Entwicklungen reagiert werden.
Zudem soll die Frage geklärt werden, ob der Schutz der Jugendlichen vor weiteren ungeeigneten Inhalten im Internet (z. B. auf YouTube) gesetzlich geregelt werden soll. Auf europäischer Ebene ist geplant, die Videoplattformdienste stärker zu regulieren. Es ist wichtig, dass die Schweiz im Jugendmedienschutz das Niveau erreicht, welches auch die EU vorsieht.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2017 unter Einbezug der betroffenen Branchenverbände und der Kantone eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Zudem soll die Frage geklärt werden, ob der Schutz der Jugendlichen vor weiteren ungeeigneten Inhalten im Internet (z. B. auf YouTube) gesetzlich geregelt werden soll. Auf europäischer Ebene ist geplant, die Videoplattformdienste stärker zu regulieren. Es ist wichtig, dass die Schweiz im Jugendmedienschutz das Niveau erreicht, welches auch die EU vorsieht.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2017 unter Einbezug der betroffenen Branchenverbände und der Kantone eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.