Computerspiele 05.02.2016, 12:08 Uhr

Stärkung des Jugendmedienschutzes

Das Filmgesetz von 1971 gewährleistet den Jugendmedienschutz ausschliesslich im Bereich der öffentlichen Filmvorführungen. Mit einem Neuerlass strebt der Regierungsrat einen besseren Schutz auch im Bereich Trägermedien wie DVDs, Videospiele und Computerspiele an.
(Quelle: www.jugendundmedien.ch)
Der Gesetzesentwurf geht in die Vernehmlassung. 

Gemäss Bundesverfassung haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung. Dazu ist ihnen der Zugang zu Medienprodukten zu erschweren, die ihre Entwicklung und ihr Sozialverhalten beeinträchtigen oder gefährden können. In den letzten Jahren wurden sowohl auf Bundesebene wie auch auf Stufe Kantone zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht mit dem Ziel, den Kinder- und Jugendmedienschutz angesichts der rasanten technologischen Entwicklung im Bereich der digitalen Medien umfassender zu regeln.
Schweizweit einheitliche Zutrittsalter zu Kinovorführungen

Bis Ende 2012 haben die Kantone das Zutrittsalter zu Kinofilmen nach eigenen Regeln bestimmt. Die Folge davon waren nicht selten unterschiedliche kantonale Zutrittsalter, was in der Bevölkerung Unverständnis auslöste.

Seit 1. Januar 2013 gibt die Schweizerische Kommission für Jugendschutz im Film Empfehlungen für das Zutrittsalter zu öffentlichen Filmvorführungen und für Filme auf Trägermedien ab. Damit wird eine schweizweite Vereinheitlichung des Zutrittsalters angestrebt. Solche Empfehlungen soll auch der Kanton Zürich als verbindlich erklären können. Ein neues Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien schafft dazu die notwendige Grundlage.

Selbstregulierung der Branchen stützen

Jugendliche nutzen auch Trägermedien wie DVDs, Videospiele und Computerspiele intensiv. Die Branchenverbände in den Bereichen Filme und Spiele haben sich in den vergangenen Jahrzehnten intensiv mit dem Thema Jugendschutz befasst und allgemein akzeptierte Vereinbarungen zur Selbstregulierung ausgearbeitet.

Solche Schutzregeln der Branchen sollen auch im Kanton Zürich verbindlich erklärt werden können. Entsprechend sieht der Gesetzesentwurf vor, bestehende und bereits etablierte Alterseinstufungssysteme im Kanton Zürich einzusetzen. Zu denken ist dabei beispielsweise an das europaweit bekannte PEGI (Pan European Game Information System). Trägermedien ohne anerkannte Alterseinstufung sollen Erwachsenen vorbehalten bleiben. Die Einhaltung der Altersfreigaben im Handel soll ähnlich wie in den Bereichen Alkohol und Tabak mittels Testkäufen kontrolliert werden. 
Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat die Direktion der Justiz und des Innern damit beauftragt, eine Vernehmlassung zum Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2016. 




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