EuGH-Urteil
13.07.2020, 07:56 Uhr
YouTube muss bei Verstössen nur Postanschrift rausgeben
Bisher war es unklar welche Daten YouTube herausgeben muss, wenn Nutzer illegal Filme hochladen. Die Luxemburger Richter des EuGH haben nun dazu ein Urteil gefällt.
Online-Plattformen wie YouTube müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht die E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben, die dort illegal Filme hochgeladen haben.
Der Begriff der Adresse im EU-Recht beziehe sich lediglich auf die Postanschrift, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-264/19).
Der Begriff der Adresse im EU-Recht beziehe sich lediglich auf die Postanschrift, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-264/19).
Hintergrund ist eine Klage der Firma Constantin Film Verleih gegen Googles Videoplattform YouTube. Dort hatten Nutzer die Filme "Parker" und "Scary Movie 5", an denen Constantin Film die Nutzungsrechte für Deutschland hat, illegal hochgeladen. Constantin Film verlangte deshalb, dass YouTube und Google die E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen der Nutzer herausrücken müsse.
Durch mehrere Instanzen geklagt
Da Google und YouTube sich weigerten, klagte Constantin Film sich durch mehrere Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser wollte schliesslich vom EuGH wissen, ob der Begriff Adressen, wie er in der entsprechenden EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums steht, auch die E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Telefonnummern der Nutzer umfasst.
Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass Gerichte in den EU-Ländern nicht verpflichtet sind, die Herausgabe dieser Informationen anzuordnen. Allerdings haben sie die Möglichkeit dazu, wie es weiter hiess.