Eidg. Datenschützer
08.10.2014, 22:51 Uhr
Wahlmöglichkeit für Postfinance-Kunden
Für das geplante «Schnäppchenportal» von Postfinance müssen Kunden den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen und sich zur Teilnahme verpflichten, wenn sie ihre Zahlungen weiterhin online tätigen wollen
Für das ab Frühling 2015 geplante «Schnäppchenportal» von Postfinance müssen Kunden bereits heute den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen und sich zur Teilnahme verpflichten, wenn sie ihre Zahlungen weiterhin online tätigen wollen. Nun hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte bei der Postfinance eine kundenfreundliche Widerspruchsmöglichkeit erwirkt.
Bislang hatten Postfinance-Kunden keine Wahl: Sie mussten den neuen Geschäftsbedingungen bis zum 12. Oktober zustimmen und sich gleichzeitig zur Teilnahme am neuen Dienstleistungs-Portal verpflichten, um das E-Banking der Post-Tochter auch weiterhin nutzen zu können. Ein grosser Teil der Kunden sah sich bereits zu diesem Schritt gezwungen.
Im Dialog mit dem Unternehmen hat der EDÖB nun erreicht, dass die Post-Tochter ihren Kunden eine Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) bietet, bei der diese explizit auf die Analyse von Personendaten zu Marketingzwecken und damit auf Angebote von Dritten verzichten können. Entgegen der anfänglichen Verlautbarung der Postfinance wird die Nutzung von E-Finance auch nach dem Opt-Out noch möglich sein. Anfang nächste Woche wird diese Möglichkeit von Postfinance umgesetzt. Somit bleibt der Zugang zu E-Finance für alle Kunden der Bank gewährleistet.
Unabhängig davon, läuft die bereits eingeleitete Sachverhaltsabklärung zum E-Finance-Portal weiter.