Öffentliche Anhörung 26.08.2015, 11:43 Uhr

Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Das Volk hat die Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Jetzt wurde die öffentliche Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) eröffnet.
Stellungnahmen zum Entwurf der revidierten RTVV können bis am 24. November 2015 beim BAKOM eingereicht werden.

Gegenstand der RTVV-Teilrevision sind insbesondere die Einzelheiten zum Systemwechsel von der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zur allgemeinen Haushalt- und Unternehmensabgabe. Sie regelt unter anderem die befristete Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte ("Opting out"), den Abschluss des heutigen Empfangsgebührensystems und die Vorbereitungsarbeiten für die künftige allgemeine Abgabe. Zudem werden u.a. die Einzelheiten zur Verwendung des Überschusses nicht auszahlbarer Empfangsgebühren zu Gunsten der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden sowie der Digitalisierung der Produktion und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen geregelt. Ebenso enthält die RTVV Ausführungsbestimmungen zur Technologieförderung, zur Untertitelung der Nachrichtensendungen des Regionalfernsehens und zum Rundfunkarchiv.

Stärkung des lokalen Service public
Gemäss RTVV-Entwurf stehen den Radio- und Fernsehstationen für die Aus- und Weiterbildung ihrer Angestellten und für die digitale Produktion und Verbreitung ihrer Radio- und Fernsehprogramme insgesamt 45 Millionen Franken zur Verfügung. Das Parlament hatte entschieden, dass ein Teil des Überschusses aus den Empfangsgebühren, die in den letzten Jahren nicht ausgeschüttet werden konnten, für die lokalen Radio- und Fernsehstationen zu verwenden sei. Sämtliche Unterstützungsmassnahmen sollen maximal 80 Prozent der Kosten betragen.

Weil das Stimmvolk der Erhöhung des Abgabenanteils für die lokalen Radio- und Fernsehstationen auf 4 bis 6 Prozent zugestimmt hat (bisher 4 Prozent), wird in der RTVV der Eigenfinanzierungsgrad angepasst, d.h. diese Stationen müssen ihre Programme künftig nur noch zu mindestens 20 bis 30% selbst finanzieren (statt wie heute zu mindestens 30 bis 50%). Um wieviel der Abgabenanteil innerhalb dieser Bandbreite erhöht wird, entscheidet der Bundesrat voraussichtlich im nächsten Frühjahr im Rahmen des Entscheides über die Neuverteilung des Gebührenertrags.

Radio- und Fernsehabgabe
Die RTVV sieht u.a. folgende Regelungen vor:

  • Modalitäten der Rechnungsstellung der Haushalt- und der Unternehmensabgabe;
  • Einzelheiten zu den Datenlieferungen von Kantonen und Gemeinden für die Erhebung der Haushaltabgabe;
  • Befreiung von taubblinden Personen von der Abgabe;
  • Unternehmen und Dienststellen, die gemäss Mehrwertsteuerrecht eine Gruppe bilden könnten, bezahlen auf Gesuch hin nur eine einzige Abgabe;
  • Befreiungsmöglichkeit von gewinnschwachen Unternehmen;
  • Publikation von konsolidierten Kennzahlen zur Abgabe;
  • Abschluss des heutigen Empfangsgebührensystems durch die Billag;
  • Befreiung von Haushalten ohne Radio- und Fernsehempfangsmöglichkeit (sogenanntes "Opting out").
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat wird die Änderungen von RTVG und RTVV voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft setzen. Der Wechsel von der Empfangsgebühr zur Radio- und Fernsehabgabe wird für sämtliche Haushalte und Unternehmen später erfolgen, voraussichtlich Mitte 2018 oder Anfang 2019, da dieser Wechsel aufwendige Vorbereitungsarbeiten bedingt (Ausschreibungsverfahren für die Bestimmung der neuen Erhebungsstelle, Aufbau der Infrastruktur, Testphase). Den konkreten Zeitpunkt des Systemwechsels wird der Bundesrat festlegen, sobald die Erhebungsstelle bestimmt und aufgebaut ist. Wie heute legt der Bundesrat die Höhe der Abgabe für Haushalte und Unternehmen fest. Um zu gewährleisten, dass die Berechnung der Abgabe auf aktuellen Daten – z.B. hinsichtlich der Haushaltsentwicklung und der Unternehmensstruktur – basiert, wird der Bundesrat diesen Entscheid erst kurz vor dem Systemwechsel fällen. In der Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat bereits angekündigt, dass die Haushaltabgabe maximal 400 Franken betragen wird.

Der Terminplan in der Übersicht
  • 24.11.2015: Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zur RTVV-Teilrevision
  • Frühjahr 2016: Neuverteilung des Gebührenertrags durch den Bundesrat
  • Mitte 2016: voraussichtliche Inkraftsetzung von RTVG- und RTVV-Teilrevision durch den Bundesrat
  • Mitte 2016: voraussichtliche Umsetzung von RTVG- und RTVV-Teilrevision (ausser Erhebung der allgemeinen Radio- und Fernsehabgabe)
  • Anfang / Mitte 2018: Festlegung der Höhe der Radio- und Fernsehabgabe durch den Bundesrat
  • Mitte 2018 / Anfang 2019: Systemwechsel von der Empfangsgebühr zur allgemeinen Abgabe
  • ab Mitte 2018 / Anfang 2019: Beginn der 5jährigen Abmeldemöglichkeit für Haushalte




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