Anschubfinanzierung sicher 01.06.2016, 15:32 Uhr

Startschuss für die Einführung des elektronischen Patientendossiers im Kanton Zürich

Die für die Einführung des elektronischen Patientendossiers im Kanton Zürich notwenige Anschubfinanzierung ist sichergestellt: Der Regierungsrat gewährt der Trägerschaft einen Staatsbeitrag in Höhe von 3,75 Mio. Franken.
Dies erfolgt als Alternative zum ursprünglichen Lotteriefondsgesuch des Trägervereins.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das die eidgenössischen Räte vor Jahresfrist verabschiedet haben, wird im Verlauf des kommenden Jahres in Kraft treten. Es regelt die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz. Für die Umsetzung haben sich im Kanton Zürich die Leistungserbringerverbände (Verband Zürcher Krankenhäuser, Ärztegesellschaft, Curaviva, Spitex-Verband, Apothekerverband) und der Kanton in einer gemeinsamen Trägerschaft zusammengeschlossen. Diese richtete für eine Anschubfinanzierung ein Beitragsgesuch an den Lotteriefonds. Der Kantonsrat ist an seiner Sitzung vom 23. Mai 2016 aus grundsätzlichen Überlegungen zur Verwendung von Lotteriefondsgeldern nicht auf das Geschäft eingetreten.

Der Regierungsrat ist vom Nutzen, den das elektronische Patientendossier bei einer zweckmässigen Ausgestaltung für die gesamte Bevölkerung haben kann, überzeugt. Er hat deshalb der Trägerschaft einen Staatsbeitrag in der Höhe von 3,75 Millionen Franken für die notwendige Anschubfinanzierung zugesichert. Über die Finanzhilfe des Bundes gemäss EPDG wird voraussichtlich rund die Hälfte dieses Betrags zurückfliessen, so dass sich die Belastung der Staatskasse per Saldo auf rund 1,9 Millionen Franken belaufen wird.

Mit der Subvention aus allgemeinen Steuermitteln entspricht der Regierungsrat der Forde-rung der Kantonsratsmehrheit, wonach die Anschubfinanzierung nicht mit Mitteln aus dem Lotteriefonds, sondern in Form eines ordentlichen Staatsbeitrags zu gewährleisten sei. Die Subvention erfolgt gestützt auf das Gesundheitsgesetz und gilt gemäss Staatsbeitragsgesetz als gebundene Ausgabe. Damit kann die Einführung des elektronischen Patientendossiers im Kanton Zürich weiterverfolgt werden und der Startschuss für den Systemaufbau und den Aufbau der Betriebsorganisation erfolgen. Verantwortlich zeichnen wird dafür eine nicht gewinnorientierte Betriebsgesellschaft. Sie übernimmt die operativen Aufgaben der bisherigen Trägerschaft. Der Kanton Zürich wird sich an der gemeinnützigen Betriebsgesellschaft zur Einführung des elektronischen Patientendossiers beteiligen; im Gegenzug wird der Kanton aus dem Trägerverein



Das könnte Sie auch interessieren